Doppelmoral deluxe

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Kurios ist ja schon die Prohibition während des Papstbesuchs in Polen. In den Gegenden in die er kommt, darf kein Alkohol verkauft werden. Noch kurioser aber: Das gilt nicht für seine unmittelbare Umgebung. Man muss offenbar nur nah genug ran. Er selbst darf trinken und seine Begleiter auch. Freitags Fisch? Wieso denn, einfach vom Papst dispensieren lassen und Schnitzel essen. Danach mit nem Tropfen Wein runterspülen. Schmeckt’s nicht auch viel besser, wenn man weiß, dass das halbe Land auf dem Trockenen sitzt?

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Lukeman

    Auch heftig fand ich halt, die Beschneidung der Rechte der Bürger auf Grund von Religion. Ich bin mir halt nicht sicher, wie das genau in Polen ist, aber zum Glück sind hier Staat und Kirche getrennt. Mit anderen Worten, auf Grund eines Papstbesuches dürfte hier niemandem verboten werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen (im Falle von Kneipen, die keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen), geschweige sogar ihre Lizenz zu verlieren, falls sie dem zuwider handeln.
    Meiner Meinung nach klare Verletzung der Religionsfreiheit.

  2. Henning

    Puh, da wäre ich mir nicht so sicher. Deine Religionsfreiheit wird ja nicht eingeschränkt. Du kannst weiter glauben, was du willst und hast keine Nachteile dadurch, wenn du was anderes glaubst als die Mehrheit (jedenfalls nicht mehr als ohne diese Regelung). Die Prohibition betrifft ja alle Bevölkerungsgruppen, ob Christen, Atheisten, Muslime oder wen auch immer. Nur die direkte Umgebung des Papstes wohl nicht.

    Ich denke mal, rechtlich ist das okay, aber es ist halt schon sehr kurios. Vor allem, wenn eben der Grund für das alles selber trinken darf und es auch tut.

    Ein bisschen erinnert mich das an den Bush-Besuch im Februar 2005 in Mainz. Da wurden vier Autobahnen gesperrt, Gully-Deckel zugeschweißt, Anwohner mussten ihre Garagen ausräumen usw. Mit Religion hat das allerdings noch weniger zu tun.

  3. Lukeman

    Also ich finde in diesem Beispiel wird aus religiösem Grund (der Papstbesuch) eine staatliche Maßnahme ergriffen (das Ausschank und Verkaufverbot von Alkohol). Und es gibt sehr wohl Repressalien falls man sich nicht daran hält (Entzug der Lizenz oder zumindest Polizeiliche Vernehmung).
    Und das verletzt mein Empfinden von Religionsfreiheit sehr wohl, da sich nicht jeder an den katholischen Glauben gebunden fühlen muss und somit der Grund für dieses Verbot nicht als zwingend angesehen werden muss. Wenn ich nun also z.B. Buddhist bin und in Polen wohne, dann darf ich keinen Alkohol verkaufen, nur weil ein (für mich) X-beliebiger Hansel herkommt, und der Besuch von diesem Mann Grund genug für den Staat ist, mir etwas zu verbieten, was mir normalerweise meinen Lebensunterhalt sichert.
    Also findet doch hier eine Aufzwängung christlicher Ansichten auf den Staat statt, die ich jedoch als nicht-Christ nicht nachempfinden muss. Ergo –> meine Freiheit, die Religion auszuüben die ich will bzw. keine Religion auszuüben wird eingeschränkt, da ich mich an Restriktionen halten muss, die eigentlich an Christen gerichtet sind und eigentlich auch nur an Christen gerichtet sein dürfen.
    Ich hoff es wird klar was ich meine ^^

  4. Henning

    Ich weiß, was du meinst, aber so bescheuert ich diese Maßnahme finde, so ist sie für mich dennoch kein Eingriff in die Religionsfreiheit. Es gibt ja kein 11. Gebot „Du sollst nicht saufen“ oder „Du sollst keinen Alkohol verkaufen, wenn der Papst in deiner Provinz weilt“. Siehe hierzu auch die Sprecherin des Ministerpräsidenten (zitiert aus dem oben verlinkten SPIEGEL-Artikel): „Wahrscheinlich geht es ihm darum, den Besuch des Papstes mit Würde zu begehen und Schlägereien zu vermeiden.“ Man wisse doch, was mit Alkohol verbunden sei.

    Es ist ein Großereignis für das Land, egal ob man jetzt Christ, Jude, Moslem oder Atheist ist. Ich gestehe dem Staat grundsätzlich zu bei Großereignissen anders zu reagieren als im Alltag (aber natürlich angemessen und sowas ist einfach nur Unsinn; als ob Schlägereien toll sind, wenn der Papst gerade nicht da ist).
    Aber der Staat darf auch Regeln aufstellen, die die Religionsausübung beeinträchtigen können, so z.B. bei „Ehrenmorden“ oder beim Schächten. Das hat allerdings wenig mit dem aktuellen Fall mit dem Papst zu tun. Ich finde, hier passt das Argument Religionsfreiheit nicht. Daher hab ich auch das Beispiel mit dem Bush-Besuch gebracht. Da gab es ähnlich absurde Regelungen und es hatte nichts mit Religion zu tun.

  5. Lukeman

    Also gut, wenn du es so sehen willst, sozusagen als Prävention von Ausschreitungen aufgrunde des Staatsereignisses dann ist es nicht mehr als die Gullideckelabriegelungsaktion beim George Bushs Besuch.
    Ich sah halt eher den Respekt des „katholischen Vorzeigestaates“ gegenüber der Religion in den Vordergrund gerückt und das Verbot als Maßnahme die Demut der Bürger zu forcieren. Das hätte dann meiner Meinung nach diejenigen eingeschränkt, die eben nicht derselben Glaubensrichtung angehören.

  6. Henning

    Das gilt dann aber genauso für den Sonntag als Feiertag.

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