Durchgestrichenes durchgestrichenes Hakenkreuz

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Kein durchgestrichenes HakenkreuzIst das jetzt in Ordnung, um dem Urteil zu genügen? Durchgestrichene Hakenkreuze verboten. Eine bildliche Zusammenfassung des Urteils.

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

  1. Kai

    Man hat den Eindruck, dass politisches Engagement in Deutschland nicht erwünscht ist. Aus § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch geht hervor, dass die Verbreitung von Propagandamitteln dann nicht strafbar ist, wenn »die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen« dient. Meiner Ansicht nach spricht sehr vieles dafür, dass das Oberlandesgericht Stuttgart am 29. September 2006 das Strafgesetzbuch nur unvollständig angewendet hat. Denn ein durchgestrichenes Hakenkreuz dürfte regelmäßig der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dienen. Auch der gewerbsmäßige Vertrieb ändert nichts an dieser Intention.

    Im Großen und Ganzen geht es darum: Der Bürger soll sich aus der Politik heraushalten. Am besten immer schön still sein, Fußball schauen, Papst schauen, Vier-Buchstaben-Zeitung lesen, Klappe halten.

  2. Henning

    @Kai
    Was du ausführst, habe ich in dem Artikel davor auch geschrieben und den Gesetzestext zitiert.

    Es war übrigens nicht das OLG, sondern das Landgericht Stuttgart.

  3. Kai

    Hallo Henning,

    Deinen Artikel davor habe ich gerade eben erst gesehen. Das ist wirklich schön geschrieben, ich habe es allerdings nur überflogen. Das mit dem OLG/LG habe ich wohl falsch in Erinnerung.

    Meiner Meinung nach hat dieses Urteil eine Fernwirkung auf Bürger, die Beamten werden wollen, die Lehrer werden wollen und so weiter. Denn die Botschaft ist, dass man für politisches Handeln Nachteile haben kann. Das muss ja nicht gleich ein strafrechtlicher Nachteil sein. Aber wer eine Laufbahn als Beamter machen möchte, der wird im Zweifel eher die Klappe halten. Und das ist die eigentliche Problematik bei dieser ganzen Angelegenheit, dass im Grunde genommen jegliche politische Betätigung durch normale Bürger als unerwünscht dargestellt wird. Also wenn ein Beamter (als Privatperson) beispielsweise mal an einer Demonstration gegen Nazis teilnimmt, dann muss er Angst haben, dass er vielleicht nicht befördert wird, dass sein Zeugnis etwas schlechter ausfällt, dass er langfristig einen Einkommensnachteil hat. Und so kann eine Demokratie nicht richtig funktionieren, dass die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit dazu führt, dass man mit Nachteilen rechnen muss.

    Grüße

  4. Fabienne

    ich sage nur eins lasst di Hakenkreuze in ruhe
    hakenkreuz 4-ever

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