Recht gegen Links: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Claudia Roth

Da sie während des Landtagswahlkampfs in Backnang einen Anti-Nazi-Button mit durchgestrichenem Hakenkreuz getragen hat, hat die grüne Bundesvorsitzende Claudia Roth im März 2006 Selbstanzeige erstattet.
Der Jura-Student und Blogger SoWhy meldet nun, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Er gibt der fertig studierten Justiz gleich auch einige Hilfestellungen zur Auslegung des Gesetzestextes, der auch im Wortsinn eigentlich schon sehr klar ist:

§86 III i.V.m. §86a III
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Aber neben der grammatikalischen gibt es auch die historische, systematische und teleologische Auslegung. Alle sind sehr deutlich. Mehr bei SoWhy.

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