Bundespräsident und doppelte Staatsbürgerschaft

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Auf was für Ideen die Leute bei Grillen und Wein so kommen. Einer wollte gestern Bundespräsident werden. Ob er sich dachte „So gut reden wie der Köhler kann ich auch“, weiß ich nicht. Aber er meinte, so nebenbei wäre das doch ein cooler Job.

Jemand anders in der Runde warf dann aber die Frage auf, ob jemand mit deutsch-bulgarischer Staatsbürgerschaft eigentlich in Deutschland Bundespräsident werden könne. Ich hab spontan ja gesagt und wüsste auch jetzt nichts, was dagegen spräche. Wisst ihr was?

Dank Bier und Wein endete die Reihe der kreativen Fragen dort aber nicht. Es folgte: Kann er dann in Bulgarien und Deutschland gleichzeitig Präsident werden?

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. jk

    Bundespräsident werden: Ja, weil:
    Artikel 54 GG
    (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung
    gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage
    besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

    in Verbindung mit Artikel 116 GG

    Gleichzeitig bulgarischer Präsident: Nein, weil:
    Artikel 55 GG
    (1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden
    Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
    (2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe
    und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate
    eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

    Der Jura-Nebenfächler hat gesprochen.

  2. Henning

    Vielen Dank! Hab ich mir doch gedacht, dass das hier jemand kompetent beantworten kann. 🙂

    Die haben auch wirklich an alles gedacht. Jetzt muss der Interessent vor allem erstmal altern – und sich nebenbei nen guten Ruf erarbeiten und in die politische, wirtschaftliche oder sonst irgendwie gesellschaftliche Elite vorkämpfen, damit er auch vorgeschlagen wird.

    Man muss vermutlich von jemandem aus der Bundesversammlung vorgeschlagen werden, um gewählt werden zu können, oder?

  3. juliaL49

    Das mit der Bundesversammlung habe ich auch so in Erinnerung (und Tante Wiki wird da sicherlich alle Zweifel ausräumen können).

    Doch was mich viel mehr interessiert: wie kann man den zwei Staatsbürgerschaften haben? Wenn der fragliche junge Mann schon über 18 ist, kann er doch nur entweder Deutscher oder Bulgare sein. (exklusives oder)

  4. Henning

    @juliaL49
    Das hab ich auch erst gedacht, aber er meinte, das ginge inzwischen wieder. Hab mich dann auf Wikipedia schlau gemacht. Einerseits gibt es die Möglichkeit, eine sog. Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, wenn ein besonderes Interesse an der zweiten Staatsbürgerschaft vorliegt. Andererseits ist genau das nicht mehr nötig, wenn der zweite Staat in der EU liegt – was bei Bulgarien ja seit dem 1. Januar 2007 der Fall ist.

    Wieder was gelernt. 🙂

  5. Stefan...

    Dre Bundespräsident hat eh nichts sinnvolles zu melden.

  6. Herbert

    Was mich in diesem Zusammenhang ja mal interessieren würde ist, wieviele Staatsbürgerschaften man überhaupt haben darf??? Und was das Bundespräsidentenamt betrifft, so scharf wäre ich da gar nicht drauf. Andererseits ist der glaub ich, was die Meinung der Unfähigkeit von Politikern betrifft, doch fein aus dem Schneider, oder? Den betriffts irgendwie nicht.

  7. verfasser

    Mich würde ja vor allem das nette Gehalt, das man für das Reisen und Reden halten erhält, interessieren.

  8. Henning

    @verfasser
    Wikipedia zu der Frage:

    Der Bundespräsident bezieht Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers (2007: 199.000 € pro Jahr plus Aufwandsgelder), nach Amtsende bis zu seinem Lebensende einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder).

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