Urteil: Keine Pflicht zur Kommentar-Moderation

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Endlich mal wieder eine gute Nachricht in Sachen Internet-Recht. Konkret hier: Haftung von Blog- oder Foren-Betreibern für (fremde) Kommentare. Generell gilt eigentlich, dass ab Kenntnis gehaftet wird.

Das LG Hamburg war da aber – wie schon so oft in Internet-Recht-Sachen – ausgeschert mit einer sehr eigenwilligen Rechtsauffassung. Dort hieß es, man würde bei kritischen Themen auch ohne Kenntnis haften und müsste die Kommentare in diesen Fällen halt moderieren, so dass sie nicht sofort im Blog erscheinen.

Diesen Stand habe ich auch gerade erst am Samstag einem Bundestagsabgeordneten gemailt, der mich zu der aktuellen Rechtslage bei dem Thema gefragt hat.

Nun hat das AG Frankfurt/Main mit Urteil vom 16.07.2008 ausdrücklich klargestellt, dass die Haftung erst bei Kenntnis greift und wer dann sofort löscht, ist aus dem Schneider. Hoffen wir, dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.

Sonst müsste man schließlich auch Live-Sendungen im Radio oder Fernsehen verbieten – bzw. zeitverzögert ausstrahlen, was aber aufs Gleiche rauskommt.

Gefunden beim lawblog.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Ohne Worte

    und wer prüft dann ob mann den kommentar schon gesehen hat oder nicht?

  2. Tina

    Ich denke mal, dass es dann auch eine zeitliche Sache ist, denn Kommentare haben ja auch Zeitstempel. Evtl. gibt es dann danach eine Einschätzung, z.B. wenn man nicht gerade im Urlaub ist, dass man täglich seine Kommentare prüfen muss. Oder auch als „Indiz“ den letzten geschrieben Beitrag und/oder Kommentar des Betreibers, der dann auf seinem Blog aktiv war und es dennoch versäumt hat, die Kommentare zu prüfen (Könnte nur beim Bloggen z.B. per SMS schwierig werden, da man damit zwar einen Beitrag schreibt, nicht aber die Kommentare zu älteren Beiträgen prüft).

  3. Henning

    Ich meine mich zu erinnern, dass es auch mal Urteile mit einer gewissen Frist gab innerhalb der man neue Kommentare oder Foren-Beiträge eben gecheckt haben müsste. Was da aktuell gilt, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

    Kenntnis hast du jedenfalls spätestens, wenn dich jemand darauf hinweist.

    Ein sehr problematischer Punkt an der ganzen Geschichte ist immer auch, dass ich ja den Rechtsverstoß in einem Kommentar auch erkennen muss. Ich hafte ab Kenntnis des Kommentars, das heißt ja aber noch lange nicht, dass ich weiß, dass der rechtswidrig ist. Bei manchen ist es klar, aber eben nicht bei allen.

  4. Kai

    Hallo,
    ich denke, das geht zum Glück mal in die richtige Richtung.
    Was mich aber noch viel mehr freut ist die Tatsache, dass der zukünftige Abmahnwert auf maximal 100 Euro beschränkt wird. Ich würde sagen, dass verdirbt den Abzocker-Anwälten die Lust am mahnen 😉
    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=705596

  5. Moddi

    Das Internet und die Blogs leben doch von den Kommentaren. Gut die sollten auch beobachtet werden. Denn ein sinnloser Eintrag ist nicht willkommen, das ist klar. Aber manchmal gibt sich aus einem Kommentar doch etwas sehr wissenswertes dazu. Deshalb kann sich die Mühe immer wieder lohnen. Rechtlich steht man hierbei aber immer noch sehr am Anfang.

  6. Markus

    Es ist wirklich wichtig, dass das Recht sich langsam aber sicher den neuen Wirklichkeiten im Internet anpasst. Die bisherige restriktive Rechtsauslegung unterdrückt doch freien Meinungsaustausch. Ein Schritt in die richtige Richtung, wenigstens 😉

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