Alkoholverbot in Freiburg: VGH-Urteil und Grüne

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Ich hab gerade nicht viel Zeit, hab aber das Gefühl, ich muss mich zum Thema Alkoholverbot (wenigstens kurz) äußern.

Es freut mich, dass der VGH Mannheim in seinem gestrigen Urteil das Freiburger Alkoholverbot aufgehoben hat. Das Alkoholverbot war unverhältnismäßig und von der Gesetzeslage nicht gedeckt. Das freut übrigens auch den SWR-Kommentator.

Es ärgert mich aber mindestens genauso sehr, dass der grüne OB von Freiburg (Dieter Salomon) und die grüne Landtagsfraktion nun eine Verschärfung des Polizeigesetzes fordern, damit ein Verbot rechtlich doch noch möglich wird.

Das kann meiner Ansicht nach nicht die grüne Linie in dieser Frage sein und das werden wir mit Sicherheit im Landesvorstand zu diskutieren haben. Ich hoffe, dass sich der Landesvorstand klar davon distanziert.

Mehr Infos, mehr Links und eine Debatte gibt’s im Blog der Grünen Baden-Württemberg.

Update: Das Ganze war wohl ein Missverständnis durch sehr unglückliche Formulierungen in der Pressemitteilung der Landtagsfraktion. Eine Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers, Uli Sckerl, gibt es im Blog der Grünen BaWü.

Dieser Beitrag hat 21 Kommentare

  1. Ingo Leschnewsky

    Mit dem Alkohol halte ich’s wie mit der Religion: Soll jeder soviel nehmen, wie er möchte. Aber bitte nicht in der Öffentlichkeit.

    Nachdem wir GRÜNEN uns zu Recht gegen die „Internetsperre“ ausgesprochen haben, da sie nicht gegen Kinderpornographie an sich vorgeht, sondern nur brave Büger vorm Anblick derselben schützt, sollten wir uns doch an einem Gesetz, welches nachweislich Kriminalität einzudämmen half, eigentlich nur erfreuen. Und uns daher über die Aufhebung dieses Gesetzes ärgern und dagegen protestieren.

    Es gibt kein Grundrecht, sich in der Öffentlichkeit besaufen zu dürfen. Außerdem halte ich das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Verzehrs in der Öffentlichkeit für eine Unsitte. Oder ist es etwa ein erhebender Anblick, wenn einem jemand in der U-Bahn gegenübersitzt, der demonstrativ seine Bierflasche zwischen den Beinen hält, um ab und zu einen Schluck daraus zu nehmen?

    Soll es sich dabei um „besonderen Genuß“ handeln, so wird er durch die übermäßige Präsenz einfach abgewertet: Wenn ich ein Glas Rotwein genießen möchte, mache ich das auch an einem besonderen Ort, und nicht auf einer Sitzbank in der Fußgängerzone, wo mir alle zuschauen können bzw. müssen.

    Betrachtet man das Trinken von Alkohol dagegen als alltäglichen Verzehr von Nahrungsmitteln, so gehört dieser erst recht in die eigenen vier Wände. Wo ich auch meine übrigen täglichen Bedürfnisse unter Ausschluß der Öffentlichkeit erledige.

    Ansonsten gibt es genau wie bei der Religion auch genügend Orte außerhalb der eigenen Wohnung, die für die Ausübung geeignet sind.

  2. Till

    Für mich ist das keine Debatte über Alkoholkonsum, sondern eine darüber, wie restriktiv mit öffentlichen Räumen umgegangen wird – und was eine Stadt einfach mal so alles verbieten kann.

  3. thorsten

    @Ingo: Zum Thema, dass das Freiburger Alkoholverbot angeblich „nachweislich Kriminalität einzudämmen half“ und hinsichtlich der Validität der zugrundeliegenden „statistischen“ Daten möchte ich gerne auf die Einschätzung des Freiburger Kriminologen Prof. Dr. Hefendehl aufmerksam machen: Interview mit „Der Sonntag“ vom 22. Juni 2008 [PDF, ca. 1,1 MB via http://www.akj-freiburg.de].
    Weiterhin bitte ich an dieser Stelle zu beachten, dass (selbst) der als konservativ geltende 1. Senat des VGH in der Verhandlung die Zahlen als nicht valide betrachtet hat und unter anderem das Fehlen einer Vergleichsgruppe (als statistische Minimalanforderung) bemängelte.

  4. thorsten

    Oh, und noch was: Man sollte an der Stelle auch beachten, dass erst mit dem Inkrafttreten des Alkoholverbots in Freiburg die Polizeipräsenz in der Verbotszone massiv erhöht wurde – was Gegner des Alkoholverbots übrigens im Sinne von „Gewalttätern direkt und im Einzelfall begegnen“ immer gefordert hatten. Ob das vielleicht auch dazu geführt haben könnte, dass es (dort) u.U. zu weniger Gewalt kam…?

  5. Ingo Leschnewsky

    @thorsten: Bezüglich der Statistik könntest Du Recht haben. Und natürlich hat das Gesetz durch die erhöhte Polizeipräsenz dazu geführt, daß es zu weniger Gewalt kam. Und vermutlich genau deswegen fordert die grüne Landtagsfraktion nun eine Alternative zu jenem Gesetz. Denn ohne gesetzliche Grundlage wird es kaum erhöhte Polizeipräsenz geben.

  6. thorsten

    @Ingo: Die Polizei kann – wie der VGH übrigens auch ausgeführt hat – bereits auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage des Polizeigesetzes bei oder im Vorfeld von Gewalttaten ohne Weiteres einschreiten – im Einzelfall. Was nicht geht, sind eben pauschale Verbotsverordnungen, die bereits weit im Vorfeld von tatsächlichen Gewalttaten ansetzen und alle betreffen, die Alkohol konsumieren wollen. Nur wer ein solches Verbot durchsetzen will, braucht eine neue gesetzliche Grundlage.
    Wer dagegen tatsächlich effektiv gegen Gewalt vorgehen will, braucht ein sinnvolles Präventionskonzept, muss das Gaststättengesetz tatsächlich durchsetzen (z.B. kein Ausschank mehr an erkennbar Betrunkene) und ausreichend Polizeipräsenz in den Ausgehvierteln zu den entsprechenden Nachtstunden. Was er nciht braucht: Eine Verschärfung der Gesetzeslage. Nur ist das leider weder sonderlich öffentlichkeitswirksam noch kostenlos zu haben – ganz im Gegensatz zu wunderbar plakativer Verbots-Symbolpolitik, die außerdem die Gastwirte und deren Verantwortung außen vor lässt.

  7. Ingo Leschnewsky

    @thorsten: Ich bin ganz Deiner Ansicht. Nur solange das noch nicht so läuft, wie Du es Dir vorstellst, würde ich ein Gesetz wie das aufgehobene vorerst vorziehen. Es war übrigens sowieso zeitlich befristet, wenn ich mich recht erinnere…

  8. Matthias Dietrich

    Also, ich verstehe „Ingo Leschnewsky“ in etwa so: „Wir/Die können das bisherige nicht durchsetze, aaaber mit einem weiteren Verbot ist alles geregelt“. Sorry Ingo, was für ein blödsinn. Das ist wie Stoppschilder vor Kinderpornographie: ist alles weg! Jaja ^^

  9. Ingo Leschnewsky

    @Matthias Dietrich: Tja, dann hast Du mich wohl nicht verstanden. Ich bin absolut für das, was thorsten schrieb, damit ein Gesetz überflüssig wird. Aber solange wir das noch nicht erreicht haben, möchte ich auf ein Gesetz, welches übermäßigen Alkoholgenuß in der Öffentlichkeit verhindert, ungern verzichten. (Das Gerichtsurteil sagt ja nur aus, daß ein Verbot in dieser Form nicht zulässig sei. Dann muß halt eine andere Form dafür gefunden werden.)

    Mit dem Rauchverbot ist es auch nicht anders: Ich fände es ok, wenn Präventionskonzepte, Verständnis, Vernunft und Toleranz eines Tages dazu führen würden, daß ich nicht mehr in der Öffentlichkeit von Tabakqualm gequält werde. Dann kann auch auf ein Rauchverbot verzichtet werden. Aber solange wir noch nicht soweit sind, bin ich über ein solches Gesetz sogar froh.

  10. Michael Münzing

    Also bei dieser lustigen Debatte muss ich doch auch mal wieder kommentieren.
    Ich kann hier Matthias und Thorsten nur zustimmen. Wenn ich so ein Verbot einführe und dann die Polizeipräsenz erhöhe ist es logisch, dass die Gewalttaten sinken. Doch wäre dies sicherlich auch im selben Rahmen durch eine erhöhte Polizeipräsenz ohne Verbot gelungen. Einziger Nachteil für den Politiker: er muss kommunizieren, dass die Anzahl der Vorfälle gesunken ist und warum (Erhöhung der Polizeipräsenz). Erlässt er hingegen ein Verbot berichten die Medien automatisch darüber.
    Ähnlich sieht das auch bei einem Stoppschild aus. Über das Stoppschild wird nun schon seit Monaten debattiert und jeder der mit dem Internet nicht vertraut ist, denkt zumindest: ok dann ist in Zukunft keine Kinderpornographie mehr über das Internet abrufbar. Zwei – Drei (Zahl soll nur ein Beispiel sein) Beamte im BKA zu beschäftigen die die Liste pflegen ist auch billiger als wenn diese sich auch noch um die Abschaltung des Servers, die Ergreifung der Täter und die Staatsanwaltschaft um das Anklagen kümmern muss. UND wohl das schlimmste: man müsste es kommunizieren, dass man einen Server abgeschalten hat und ein paar Leute für ihre schlimmen Taten bestraft hat.

    Meiner Meinung nach kann man auch wenn die beiden Fälle so unterschiedlich sind in einen ähnlichen Topf werfen. Symbole müssen nicht kommuniziert werden und diejenigen die diese erlassen denken über den Bürger: „was kompliziertes könnte ich denen eh nicht vermitteln“.

    Naja, und dann möchte ich noch auf die Begründung eingehen, dass dem Ingo es nicht gefällt wenn jemand in der Öffentlichkeit Bier trinkt. Ja, ich finde es auch nicht unbedingt kulturell, wenn sich jugendliche in der U-Bahn auf dem Weg zur Disco betrinken, aber vielleicht erfreut mich auch nicht derjenige, der in einem offiziellen Lokal mitten auf einem öffentlichen Platz seinen Champagner schlürft. Oder derjenige der mit eine Piercing durch die Stadt läuft, grüne Haare hat, rote Haare hat ….
    Aber hat das, solange davon für die anderen Mitbürger keine Gefahr ausgeht, den Staat zu interessieren? Meiner Meinung nach nicht.

    Ich bin froh aktuell noch in einem Land zu leben in dem ich frei auf das Internet zugreifen kann, mich frei bewegen kann und tun kann was mir Spaß macht solange ich damit keinen anderen Beeinträchtige. Durch das trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit beeinträchtige ich niemanden, beeinträchtigen würde ich die anderen nur wenn ich gewaltätig werden würde. Wenn man die Gewaltätigkeit jedoch auf den Alkohol zurückschieben möchte, möchte ich erstens behaupten, dass nicht jeder durch den Konsum von Alkohol gewaltätig wird und zweitens die Frage stellen: Welche unterschiedliche Wirkung hat das Glas Rotwein, welches ich auf beim feinen Italiener in der Stadt trink, zu dem Glas Rotwein, dass ich auf der Bank in der Fußgängerzone trink.

    Zusammenfassend kann ich nur sagen: Nur weil man zu faul ist sinnvolle Dinge (mehr Polizeipräsenz) die auch was kosten dem Bürger richtig zu verkaufen, braucht es noch lange keine neuen Gesetze.

  11. Ingo Leschnewsky

    @Michael Münzig: Wie aber erreichen Politiker eine erhöhte Polizeipräsenz ohne gesetzliche Grundlage? Diese Frage hast Du leider nicht beantwortet.

    Du hast Recht, daß nicht jeder, der Alkohol trinkt, aggressiv wird. Andererseits ist klar, daß ein hoher Alkoholspiegel die Bereitschaft zur Agression erhöht. (Dazu stand vor einiger Zeit ein guter Artikel in „Gehirn & Geist“.) Daher habe ich mich auch deutlich nur gegen übermäßigen Alkoholkonsum gewandt, und nicht gegen Alkoholgenuß an sich.

    Und hier beantworte ich auch gleich die Frage nach dem Unterschied beim Glas Rotwein: Der „feine Italiener“ achtet allein wegen des Rufs seines Restaurants darauf, daß sich dort niemand besäuft. In den „nichtkonzessionierten“ Bereichen müßte das die Polizei tun. Nur wie bringen wir die dazu, wenn nicht durch ein Gesetz?

    Und ich mache es nochmal deutlich: Ich störe mich weder an grünen Haaren, an Piercings, noch an einem Glas Rotwein. Ich habe allerdings noch nie jemanden mit einem Glas in der Öffentlichkeit außerhalb von Lokalen beobachten können. Allerdings schon viele, die gleich eine oder mehrere Flaschen dabei hatten.

    Ein Glas Rotwein ausgerechnet auf der Parkbank zu trinken, fände ich zwar unangemessen, aber das geht mich nichts an. Bei einer Flasche Rotwein (pro Person) finde ich es dagegen unverschämt, wie zunehmende Unzurechnungsfähigkeit auch noch öffentlich zelebriert wird. Ganz davon abgesehen, daß die Gefahr besteht, daß Jugendliche dadurch noch mehr zum Komasaufen animiert werden können.

  12. thorsten

    @ Ingo: Also, um ehrlich zu sein, langsam nervt’s: Es bedarf eben keiner neuen gesetzlichen Grundlage, um in irgendeinem Ausgehviertel die Polizeipräsenz zu erhöhen. Es bedarf auch keiner neuen gesetzlichen Grundlage, wenn PolizistInnen z.B. gegen aggressiv auftretende Betrunkene vorgehen wollen – dafür gibt es das Polizeigesetz und die sogenannte „polizeiliche Generalklausel“, die das Einschreiten bei einer konkreten „Gefahr“ (also durchaus schon im Vorfeld von Rechtsverletzungen – dazu ist das Polizeirecht gerade da) ermöglicht
    Wozu es allein einer weitergehenden gesetzlichen Grundlage bedürfte wäre das pauschale Verbieten des Alkoholkonsums in einem bestimmten Bereich – weil davon eben typischerweise keine Gefahren ausgehen, wie der VGH gerade festgestellt hat.
    Und zum leidigen Thema „Jugendliche“ – auch da gibt es bereits hinreichende gesetzliche Grundlagen – Stichwort Jugenschutzgesetz -, die schlicht mal vollzogen werden müssten. Z.B. auch, indem unverantwortlich Ausschenkende Kneipenwirte mal ihre Lizenz verlieren. Oder gegen das Jugenschutzgesetz missachtende Supermärkte vorgegangen wird.

  13. Ingo Leschnewsky

    @thorsten: Na, dann kann ja die Polizei auch ohne das Gesetz präsent bleiben und eingreifen. Mal sehen, ob sie das auch so macht, wie Du das behauptest. Leider kann ich das auf die Entfernung schlecht beurteilen.

  14. Daniel

    @Thorsten: Sehr richtig! Man muss aber auch sehen, dass die Polizeistellen im Land in den letzten Jahren runtergefahren wurden. Die haben einfach weniger Leute, um solche Kontrollen zu machen.Ansonsten hat Michael alles wesentliche gesagt.

  15. Matthias Dietrich

    @Daniel: es kann aber nicht sein, dass die Stellen bei der Polizei auf der einen Seite heruntergefahren werden, damit auf der anderen Seite sinnlose Gesetze erlassen werden. Zudem, ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann aufgrund fehlendem Personal, ist Unsinn^2.

    Der öffentliche Raum gehört allen und nicht dem Staat, bzw. der Staat sind WIR! Die Regierung hat uns nichts zu verbieten, solange wir nicht jemand anderem damit Schaden zufügen! Wir sind keine Kinder, die erzogen werden müssen!

  16. Till

    @Daniel: Interessanterweise geschah ja in Freiburg beides: die Verbotsverordnung und eine Verstärkung der Polizeistreifen in der betreffenden Gegend. Ich tippe darauf, dass abnehmende Deliktzahlen mit letzterem zu tun haben, aber das glaubt einem der Dieter Salomon wahrscheinlich nicht.

  17. Niels

    Das Statement Salomons bekräftigt mal wieder meine alte These, dass Bürgerrechtsthemen und Freiheit für die Grünen vor allem interessant sind, solange sie in der Opposition sitzen. Die Zeit der rot-grünen Bundesregierung hat das noch viel übler belegt.

  18. Frank

    Und nun will der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech das Polizeigesetz verschärfen. Mal sehen, ob der Koalitionspartner FDP das mitmacht.

  19. filtor

    …und gerade weil die FDP sich damit intern etwas schwertut, wäre es wichtig, dass grüne (und spd!) sich schonmal gegen die verschärfung aussprechen. am besten auf die verfassungsrechtlichen bedenken hinweisen und die möglichkeit einer abstrakten normenkontrolle (art. 68 der landesverfassung; ein viertel des landtags wäre antragsberechtigt) andeuten.

    vor allem aber klarmachen, dass derartige verbote überzogene sind und nicht einmal effektiv wären im vergleich zu punktuellem vorgehen gegen alkoholisierte aggressive menschen (gegen die ein alkoholverbot die handhabe nicht erleichtert, wenn sie keine flasche in der hand haben…). die argumentation des VGH gilt doch wenigstens sinngemäß weiter: kein allgemeines badeverbot!

  20. Henning

    Danke für die engagierte Diskussion. Ich hab leider gerade nicht groß die Zeit, mich einzumischen.

    Die Position der Landtagsfraktion war wohl in der oben im Eintrag verlinkten Pressemitteilung sehr missverständlich formuliert, denn so war es nicht gemeint. Dazu habe ich oben in einem Update des Eintrags eine entsprechende Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion, Uli Sckerl, verlinkt.

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