Kennzeichnung von Werbung: Trennungsgebot

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein / Web
  • Beitrags-Kommentare:6 Kommentare
  • Lesedauer:2 min Lesezeit

Eben kam ein Anruf von jemandem, der auf einem Blog von mir (nicht diesem) einen Link in einem Artikel kaufen wollte. Meine erste Reaktion war ein Nein, als er weiter nachbohrte, sagte ich dann, dass die Voraussetzung auf jeden Fall wäre, dass ich den Link als Werbung kennzeichne.

Da war er sehr irritiert, das hätte er noch nie gehört. Auch die großen Zeitungen und Verlage würden das ja ohne Kennzeichnung machen und ob ich dafür eine Quelle hätte.

Leider höre ich das sehr oft. Jeder kennt wohl den Begriff Schleichwerbung und erwartet auch in den Medien, die er so liest, keine Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten.
Aber bei Werbelinks scheinen viele Webmaster da gar keine Notwendigkeit dazu zu sehen.

Dabei schreibt das Gesetz eindeutig eine Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt vor. Man kennt ja das kleine Wort „Anzeige“, das nicht nur bei Google AdSense, sondern auch in Zeitungsanzeigen drüber oder druntersteht.

Ich hab ihm jedenfalls nach dem Telefonat dann diesen Link hier geschickt: Das Trennungsgebot nach § 6 Telemediengesetz (TMG)

Trennungsgebot nennen es die Juristen. Andere sprechen einfach von „Verarschung“ der User. Beides ist ernstzunehmen und dementsprechend gibt es bei mir nur gekennzeichnete Werbung. Bei smileblue.com steht z.B. klar „Werbelinks“ davor.

Leider gibt es Plattformen, die Linkverkauf organisieren und die Webmaster dabei zu einer „kreativen“ Kennzeichnung von Werbelinks aufrufen, indem sie zum Beispiel „Partner“ oder „Empfehlungen“ davorschreiben.

Meiner Ansicht nach kennzeichnet das jedoch ganz eindeutig eben keine Werbung, sondern Partner bzw. Empfehlungen. Und Empfehlungen sind meine Meinung – und keine bezahlte Werbung.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Tim

    Ich hätte das genauso gemacht. War mir aber nicht bewusst das es da eine gesetzliche Basis für gibt. Danke.

  2. Schaps

    Wie kreativ Werbung auch sein kann, es gibt genauso viele Leute, die diese illegal platzieren wollen. Das nervt und unterhöhlt die bestehenden Normen. Was mich vor allem nervt, ist, dass die Leute die sowas betreiben auch selbst davon betroffen sind, es ihnen aber scheißegal ist. Ich mein, man will doch auch niemandem mehr begegnen, den man über den Tisch gezogen hat…also verarscht man erst gar keinen, dann passiert es auch nicht.

  3. mac

    hmm, ich glaube da sollte man differenzieren zwischen Link und Werbung. In vielen meiner Projekte weise ich in Form eines „* = Partnerlink“ auf Werbung hin, bei einem Linkverkauf würde ich es jedoch nicht.

  4. Henning

    Und warum nicht? Das ist doch auch eindeutig bezahlte Werbung.

  5. Bernhard

    Finde ich fast ein bisschen unverschämt. Ich frage z.B. bei dir an, ob ich einen Textlink in einem Artikel kaufen kann. Du stimmst zu, mein Ziel ist erfüllt. Wenn du den Link als Werbung kennzeichnest – so what? Mein Ziel im Linkbuliding ist doch erfüllt?

    Alles andere würde ich auch nicht unterstützen. Das Web ist übervoll von Meinungsmache, viralem (extrem nervigen) Marketing und co.

  6. Henning

    Naja, ganz so einfach ist es nicht, denn Google straft ja Seiten ab, die zum Zweck von SEO Links verkaufen. Daher ist die Kennzeichnung aus dieser Sicht natürlich ein Nachteil – aber dennoch eben rechtlich zwingend.

Schreibe einen Kommentar