Hakenkreuz-Prozess: Durchstreichen ist böse

Die Vorgeschichte

Landgericht Stuttgart: Jürgen Kamm im ARD-InterviewJürgen Kamm betreibt in der Region Stuttgart einen Punk-Versandhandel (Nix Gut GmbH). Er verkauft dort T-Shirts, Buttons, CDs usw. Darunter auch T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, dem Motiv, wo es in den Mülleimer geschmissen oder von einer Faust zerschlagen wird.
Dann Hausdurchsuchung. Beschlagnahme. Illegal. Gerichtsverfahren.

Das Urteil

Am Freitag wurde nun das Urteil vom Landgericht Stuttgart gefällt: 90 Tagessätze á 40 EUR Geldstrafe, also 3600 EUR. Die Staatsanwaltschaft hatte am ersten Prozesstag zwei Tage zuvor sogar 120 Tagessätze á 50 EUR gefordert (6000 EUR). Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft.

Die Begründung

Hakenkreuze sind als Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. Das gilt auch für „verfremdete Darstellungen“. Ein Hakenkreuz, das gerade zertrümmert wird, sieht einem Hakenkreuz „zum Verwechseln ähnlich“.
Hier störte die Richter insbesondere die „massenhafte Verbreitung aus kommerziellem Interesse“ durch die ein „Gewöhnungseffekt“ entstehe. Dieses Symbol solle aber am besten komplett aus der Öffentlichkeit verschwinden.

Landgericht Stuttgart: Verteidiger im ZDF-InterviewGanz kurios auch, dass Jürgen Kamm sich laut Gericht nicht auf die Broschüre des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern berufen kann, die die durchgestrichenen Symbole ausdrücklich als nicht strafbare Abbildungen bezeichnet. Auch das durchgestrichene Hakenkreuz der FIFA im Rahmen der Fußball-WM wurde nicht beanstandet, da dies „sozial adäquat“ gewesen sei.

Andererseits meinen sie, jegliche Hakenkreuzdarstellung solle unterbunden werden. Eine Tabuisierung des Hakenkreuzes sei angebracht. Vom Tilgen aus Geschichtsbüchern war dann aber doch nicht die Rede. Außerdem steht das so gar nicht im Gesetz.

Was steht denn nun im Gesetz?

Ein Grundsatz, den ich an der Uni gelernt habe: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Von meinem Prof bis zum Landgericht scheint das nicht durchgedrungen zu sein. Dort steht nämlich im §86 StGB (Strafgesetzbuch):

(1) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Quelle: dejure.org (Hervorhebungen von mir)

Meine Meinung

Geht’s noch? Eindeutiger könnte das Gesetz doch kaum sein. Außerdem kenne ich das Symbol seit meiner Kindheit. Warum soll es nun plötzlich verboten sein? Missverstanden habe ich es schon als Kind nicht. Gerade durch die Symbole, die auch ohne Text auskommen, ist jedem sofort unmissverständlich klar, worum es geht. Nämlich um die „Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“ (siehe Gesetz, Absatz 3). Außerdem richten sich die durchgestrichenen Hakenkreuze ganz klar nicht „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (Absatz 2).

Hakenkreuz-Prozess: Verteidiger im N24-InterviewDie Skurrilität des Urteils wurde richtig schön deutlich als der Richter direkt nach Verlesung des Urteils noch einmal gebündelt gut zehn Minuten lang vorlas, welches die beanstandeten Dinge sind: „…123 T-Shirts mit durchgestrichenem Hakenkreuz und der Aufschrift ‚Gegen Nazis‘, 456 Buttons mit einer Faust, die ein Hakenkreuz verschlägt und der Aufschrift ‚Für Frieden und Völkerverständigung‘, 789 Spuckis auf denen ein Fuß ein Hakenkreuz zertritt und der Aufschrift ‚Nie wieder Faschismus’…“ (sinngemäß zitiert). Da hätte einem fast die Tränen kommen können. Da wird jemand ernsthaft auf Grundlage dieses Gesetzes für den Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen verklagt.

Entsprechend entsetzt waren die Reaktionen im Publikum. Ich kam etwa zwei Minuten zu spät. Das Urteil war soeben verlesen worden. Einige ältere Leute verließen empört den Saal. Wie ich später mitbekam, wurden Angehörige von ihnen vom Nazi-Regime hingerichtet. Sie selbst trugen auch Buttons mit Hakenkreuzen, die zerstört werden oder durchgestrichen sind. Dies taten sowieso sehr viele der Prozessteilnehmer. Viele Grüne waren wieder da, ein bis zwei Jusos, ein paar Punks und sehr viel Presse. ARD, ZDF, N24, AP, dpa, Radio NRJ und einige mehr waren vertreten.

Während der Verlesung der betreffenden Artikel habe ich live gebloggt. Laut den Beobachtungen von zeineku war ich damit schneller als die Nachrichtenagenturen.

Am meisten freuen wird dieses Urteil wohl die Rechtsextremen. Ihren Gegnern, insbesondere der Antifa, wird hier das Leben schwer gemacht. Anti-Hakenkreuz-Symbolik wird für rechtswidrig erklärt. Ich kann’s immer noch nicht wirklich begreifen. Eine vollständige Tabuisierung steht definitiv nicht im Gesetz. Und wenn sich Jürgen Kamm nicht auf den Verfassungsschutz berufen kann, ja, worauf denn dann?

Nun geht’s zum Bundesgerichtshof (BGH). Hoffen wir, dass es dort besser ausgeht. §86 StGB ist ein Gesetz gegen Nazis, nicht gegen Nazigegner. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

Andere Blogs

Udo Vetter vom lawblog unterstützt die absurde Argumentation der Staatsanwaltschaft. Liamara hat im Stuttgart-Blog vom ersten Prozesstag (Mittwoch) ausführlich berichtet, ebenso der Grüne Daniel Mouratidis.

„Wir dürfen uns unser Dagegensein nicht verbieten lassen“ heißt es im Grüne-Jugend-Blog. Bei Dr. Engel geht man die Sache eher satirisch an. Passend ist auch die Überschrift bei Josh Posh: „Keine Nazis sind auch Nazis… oder so“.

Die Presse

Tagesschau: Video (viel grüne Präsenz)
heute: Video (ich laufe im Hintergrund rum)
Spiegel Online: Prozesse: Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird
FTD: „Gegen Nazis“ ist gegen das Recht
Netzeitung: „Die NPD klatscht in die Hände“: Empörung über Hakenkreuz-Urteil

Meine vorherigen Beiträge dazu

Dem Hakenkreuz wird der Prozess gemacht (Ankündigung)
Landgericht Stuttgart verbietet durchgestrichene Hakenkreuze (live aus dem Gerichtssaal gebloggt)
Fick Heil ist erlaubt (live aus dem Gerichtssaal gebloggt)

Mehr Fotos hier bei flickr.

Dieser Beitrag hat 24 Kommentare

  1. Dominik Boecker

    „Udo Vetter vom lawblog unterstützt die absurde Argumentation der Staatsanwaltschaft.“

    Bist Du davon wirklich überzeugt? Ich bin mir recht sicher, aus der Anmerkung des Kollegen Vetter heftigen Sarkasmus rauszuhören.

  2. Henning

    Möglich wäre es. Ich nehm’s aber erstmal wörtlich. Nur weil’s bescheuert klingt, muss es ja noch lange keine Ironie sein. War bei der Staatsanwaltschaft und beim Richter ja leider auch nicht der Fall. Und das klang wirklich absurd.

  3. Ingmar Greil

    Henning,
    Deine Interpretation des § 86 StGB geht in Ordnung, aber schau Dir mal den §86a an, der ist schon eher einschlägig. Im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG halte ich das natürlich trotzdem für ein Fehlurteil.

  4. qx

    Zitat: Udo Vetter vom lawblog unterstützt die absurde Argumentation der Staatsanwaltschaft.
    Lies Dir nochmal in aller Ruhe durch was Vetter schreibt:
    Es ist doch immer wieder beruhigend, wie punktgenau und präzise sich unsere Justiz gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenstemmt. lawblog
    Und setze das jetzt in den Kontext des lawblogs und der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung…
    Und klingelts?

  5. zappi

    Für mich gibt es drei mögliche Erklärungen für diesen Urteil. Entweder die Richter haben Angst vor der rechten Szene, die Richter wollen der antifaschistischen Szene den Wind aus den Segeln nehmen um den Weg frei für ihre braunen Freunde zu machen, oder der Realitätsverlust bei den beteiligten Richtern ist schon so groß, dass sie nicht mehr zwischen recht und unrecht unterscheiden können.
    Im letzteren Falle gehören die beteiligten Richter allerdings in Behandlung und nicht in den Richter Stuhl.

  6. Henning

    @qx
    Die Staatsanwaltschaft sieht die große Anzahl an durchgestrichenen Hakenkreuzen als gesellschaftliche Fehlentwicklung an. Ich weiß, worauf du hinauswillst, aber die Argumente dort waren wirklich so hanebüchen, dass Udos Satz auch von dort stammen könnte. Den Kontext des lawblogs kenne ich zu wenig. Wenn’s anders gemeint war, soll er sich melden. Der Satz für sich genommen klingt jedenfalls extrem nach der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die eben eine große Anzahl von durchgestrichenen Hakenkreuzen als gesellschaftliche Fehlentwicklung ansieht, da dadurch ein Gewöhnungseffekt in Bezug auf das Hakenkreuz entsteht.

  7. Jan

    @zappi

    In alles drei von Dir aufgezählten Fällen gehören beteiligte Richter in auf den Richterstuhl.

  8. Pingback: GeistesWelt

  9. Henning

    @Ingmar
    Der §86a StGB bezieht sich in Absatz 3 ausdrücklich auf §86 StGB Absatz 3 und 4. Daher sehe ich hier den gravierenden Unterschied nicht, auch wenn § 86 StGB (2) da am eindeutigsten gewesen wäre.

    Worauf genau beziehst du dich beim Urteil des BVerfG? Hab’s gelesen, aber ich werd nicht ganz schlau daraus. Es geht wohl vor allem um Absatz 23, oder?

  10. Ingmar Greil

    Natürlich bezieht der §86a die sog. Sozialadäquanzklausel des §86 mit ein. Was ich meinte war: Angeklagt war nicht das Verbreiten etc. von Propagandamitteln (§86), sondern das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a).

    Am interessantesten sind eigentlich die obiter dicta (also „nebenbei erwähnten“ Sachen), insb Abs. 22 am Ende, mit Verweis auf weiter Rechtsprechung:

    … pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ; OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246; OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).

  11. Henning

    @Ingmar
    Danke für den Hinweis mit dem richtigen Paragraphen.

    Was du vom BVerfG-Urteil zitierst ist zwar in der Tat interessant, aber wird das nicht im nächsten Absatz quasi wieder zunichtegemacht?

    Die Tabuisierungsfunktion des Gesetzes (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., 2006, § 86 a, Rn. 2 a) soll nach der Normauslegung der Gerichte aber nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Verwendung derartiger Symbolik allein deshalb grundsätzlich zulässig ist, weil sie in kritischer Absicht erfolgt. Diese Rechtsprechung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

  12. Ingmar Greil

    Tja. Man darf gespannt sein, das letzete Wort ist ja noch nicht gesprochen, in dieser Angelegenheit. Und ohne die vollständige schriftliche Urteilsbegründung kann man auch nicht wirklich sagen, was sich die Richter dabei gedacht haben.

    Es würde mich jdf wundern, wenn dieses Urteil in der Instanz „hält“.

  13. moe

    Udo Vetter unterstützt das Urteil nicht.
    Das ist pure Ironie, eigentlich schon rauszulesen….
    Ausserdem hat der Vetter zu dem Thema vor einiger Zeit schonmal nen Beitrag geschrieben, und das ist eindeutig…

  14. Henning

    @moe
    Wenn der Satz ohne zusätzliche Infos so klar Ironie ist, dann ist es die Haltung der Staatsanwaltschaft auch. Siehe auch.

    Er wird sich schon melden, wenn’s falsch ist und dann ändere ich es natürlich.

  15. Dominik Boecker

    „Er wird sich schon melden, wenn’s falsch ist und dann ändere ich es natürlich.“

    Hast Du ihm einen kurzen Hinweis gegeben, dass Du das hier schreibst? Ansonsten fände ich das nicht sonderlich fair, in absento etwas über den Kollegen zu schreiben, ohne ihm einen Hinweis zukommen zu lassen.

    BTW: Zypries zu dem Thema: http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=ron

    Grüße
    Dominik

  16. Henning

    Der Trackback müsste reichen, oder?

    P.S.: Es ist schade, dass Zypries‘ Vorstoß nötig ist.

  17. Meltem Gündog

    Kann mir jemand das Aktenzeichen vom Olg Stuttgart nennen.Irgendwie finde ich es nicht mehr.

  18. gerald bolb

    Das mit der Tabuisierung ist sowieso völliger Dünnsinn. Denn das gleicht einem Weglaufen vor der eigenen Vergangeheit. Anstatt sich damit kritisch auseinander zusetzen, würde eine Tabuisierung dazu führen, das sich alles irgendwann wiederholt, weil der Dreck, der hinter Hitlers Symbol steckt, nicht mehr bekannt wäre.
    Ich besorg mir so ein Aufnäher. Fuck Nazis!!!

  19. Pete Stoffart

    Es wird immer rechtsradikale gruppen und vereine geben, da ändern auch tagungen und durchgestrichene hakekreuze nichts! vielmehr laden sie zur gruppenidentifikation ein, wodurch machtbewusstsein und – ausübung gestärkt werden.

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