Post für mich von der VG Wort

Seltsame Post habe ich heute bekommen. „VG Wort“ war der Absender. „Das steht doch für Verwertungsgesellschaft Wort oder so“, dachte ich mir als ich den Umschlag aus dem Briefkasten holte. Sofort hatte ich die Schlagworte Urheberrecht, Abmahnung usw. im Kopf. Ersteres passte, letzteres zum Glück nicht.

Vielmehr habe ich eine „Mitteilung nach §46 Abs.3 UrhG. Sammlungen für den Kirchen-,Schul- oder Unterrichtsgebrauch“ bekommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, zitieren die aus meinem Blog in einem Schulbuch für 10. Klassen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es geht um „zentrale Leistungsüberprüfung“ im Fach Deutsch.

Nach ein paar Angaben zu dem Buch rücken sie damit raus, worum es geht, nämlich um meinen (recht polemisch geschriebenen) Beitrag Günther, Uwe und die Killerspiele.

Der Beitrag hat offenbar eine Nummer bekommen und dann steht da:

Aus dem Originalwerk:
WWW.HENNINGSCHUERIG.DE/BLOG/2006/12/13/GUENTHER-UWE-UND-DIE-KILLERSPIELE/

Originalverlag:
Erscheinungsjahr/Datum: 27.02.2007
Textnachdruck ab Seite: 0
Umfang des Beitrags: 1,80

Mal abgesehen davon, dass die URL mit der Großschreibung gar nicht funktioniert und mir die zweite Nachkommastelle (0) bei der Seitenanzahl doch nach großer Ungenauigkeit riecht, ist auch das Datum ziemlich falsch, wie ja schon an der URL zu sehen ist. Der Beitrag erschien am 13. Dezember 2006, nicht am 27. Februar 2007.

Sie zitieren dann den gesamten Beitrag inklusive dem Nachsatz, der unter jedem Eintrag hier steht: „Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 13. Dezember 2006 um 04:41 Uhr veröffentlicht“, aber ohne Hinweise darauf, dass man Trackbacks setzen oder Kommentare schreiben kann. 🙂

Und dann zitieren sie auch aus den Kommentaren zu dem Eintrag. Der erste fehlt und am Ende sind auch die meisten weggeschnitten. Genau genommen zitieren sie nur die Kommentare von donvanone, Bastian W. und Linda – jeweils mit Datum, Uhrzeit und Namen.

Darunter dann:

In:
https://www.henningschuerig.de/blog/2006/12/13/guenther-uwe-und-die-killersp
Ausdruck: 27. 02. 2007 (Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden dem Standard angepasst, fehlende Wörter in [ ] ergänzt.)

Daher haben sie also das Datum, aber die URL war wohl zu lang. Die wurde dort einfach abgeschnitten.

So, und jetzt kommt dann wohl der Grund des Schreibens. Das Doofe ist, dass es leider keinerlei Anschreiben gibt, sondern wirklich nur die Angaben zu dem Schulbuch, das Zitat aus meinem Blog und dann eben das hier:

Autor des Beitrags:
SCHUERIG,HENNING

Der produzierende Verlag ist verpflichtet zur korrekten Quellenangabe nach der deutschsprachigen Originalausgabe (§ 63 UrhG). Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Hauptausschüttung der VG WORT gemäß dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarif. Die VG WORT ist verpflichtet, diese Mitteilung an den Urheber oder Verlag weiterzuleiten.

Bei Änderungen des Textes beträgt die Einspruchsfrist des Urhebers 4 Wochen. Der Verlag darf nur bei unveränderter Übernahme des Textes ohne Genehmigung nach 2 Wochen mit der Produktion beginnen. Auf Grund des Widerrufs aus gewandelter Überzeugung ist laut Gesetz ein Einspruch möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Schulbuch
i.A. [Name]

Darunter dann noch Telefonnummer und E-Mail-Adresse von einer Ansprechpartnerin der VG Wort und von einer des Stark-Verlags.

Sowas. Also, mit nem Blog erlebste echt immer was. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist eben dieser Blogeintrag von mir mit diesen drei Kommentaren künftig in einem Schulbuch in NRW zu finden. Dieser Paragraphenhinweis wegen Schul- oder Unterrichtsgebrauch im Betreff des Schreibens lässt mich vermuten, dass für diese Zwecke urheberrechtlich geschützte Texte (und das ist mein Blogeintrag ja) einfach so verwendet werden können, wenn man dann so eine Mitteilung schickt. Werde ich aber gleich nochmal nachsehen.

Und dann steht da ja was von Bezahlung nach dem üblichen Tarif. Krieg ich jetzt also auch noch Geld dafür? Wobei es mich jetzt nicht wirklich wundern würde, wenn der übliche Tarif für solche Sachen bei Null oder zumindest sehr nahe dran ist. Aber auch da werd ich gleich mal etwas recherchieren.

Wie ich glaubhaft aufgrund von „gewandelter Überzeugung“ Einspruch einlegen sollte, ist mir schleierhaft, denn meine Überzeugung zu dieser Angelegenheit hat bislang niemand abgefragt. Andererseits habe ich auch nicht vor, Einspruch zu erheben. Aber es wäre schon praktisch, wenn sie die URL vollständig und klein abdrucken würden, da sie sonst nicht funktioniert. Ich werde da also wohl morgen oder übermorgen mal anrufen.

Habt ihr sowas schon mal bekommen oder kennt ihr jemanden, der sowas mal bekommen hat?

Dieser Beitrag hat 15 Kommentare

  1. Till Westermayer

    Sowas kenne ich nicht, aber im Wissenschaftsbereich schüttet die VG Wort (pauschalisierte) Vergütungen für Aufsatz- und Buchkopien an die UrheberInnen aus, wenn diese der VG Wort vorher gemeldet haben, was sie so publiziert haben. Klingt so, als sei das so etwas ähnliches, mit einem Unterschied, nämlich dem, das hier das Schulbuch meldepflichtig ist (und nicht die UrheberIn des Originalbeitrags). Vgl. http://www.vgwort.de/schulbuch.php

  2. Robin

    Hm dann schnell bei VG Wort anmelden (ist soweit ich weiß kostenlos) und ein paar Cent kassieren. Laut einem meiner Dozenten wäre das ganz „nett“.

    Zuerst dachte ich ja, du wirst verklagt, aber so rum ist es ja viel besser ^^

  3. Till Westermayer

    @Robin: das Anmelden scheint in dem Fall nicht notwendig zu sein (gilt nur für den Wissenschaftsbereich). Im Wissenschaftsbereich gibt’s für Buch- und Zeitschriftenbeiträge ein bißchen mehr als nur Cents, bei mir waren es für 2005 10,- Euro (also Cents) und für 2006 (da gab’s ein paar mehr Veröffentlichungen) stolze 132,- Euro. Was für Schulbuchtexte gezahlt wird, weiss ich nicht.

  4. Till Westermayer

    Und noch was: die 1,80 Seiten beruhen vermutlich auf einer Standardseite a z.B. 1500 Zeichen.

  5. donvanone

    Und was ist mit mir? Meinen Kommentar dürfen die da einfach so abdrucken?
    Aber das mit dem „nicht Fragen, nur Bescheid geben“ würde mich schon mal interessieren. Von „Einspruch erheben“ stand in dem Schreiben gar nix dabei oder wie?

  6. donvanone

    Oh… natürlich steht da was von Einspruch… hab ich überlesen, sorry…

  7. Stefan (Stefans Blog)

    Das ist ja cool. Also mich würde es schon stolz machen, in einem Schulbuch zitiert zu werden. Sowas ist doch super für das Ego, oder?

    Tja und das die Linda da gleich mit reinkommt … Wahnsinn. Scheiß auf die Kohle (Aber das machste ja eh – nur mit anderen Worten;) ).

  8. Henning

    Ich werde morgen mal dort anrufen. Heute komme ich dazu wohl nicht mehr.

    @Till
    Danke erstmal für die Infos. An der Angabe der „1,80“ Seiten bemängelte ich eher die Scheingenauigkeit. Ändere ich oben im Eintrag mal. Ich glaube ja kaum, dass es exakt 1,80 Seiten sind, sondern vielleicht 1,77 oder 1,81. Aber dann soll man halt 1,8 hinschreiben oder 2, aber nicht 1,80. Das suggeriert ja eine viel genauere Betrachtung als (vermutlich) tatsächlich erfolgt ist.

    @donvanone
    Das hab ich mich auch gefragt. Streng genommen müsste man euch ja auch benachrichtigen, was zumindest bei denen, die einen Link hinterlassen haben (also auch bei dir) ja ohne weiteres möglich gewesen wäre. Oder gelte ich in dem Fall als Herausgeber eurer Werke? Gelten die Kommentare überhaupt als eigene Werke oder wird da die Schöpfungshöhe nicht erreicht? Aber wie ich bei dir lese, hast du ja sowieso nicht vor, Einspruch zu erheben. Aber prinzipiell sind das schon spannende Fragen. Wäre ja schon nett, wenn das Urheberrecht nicht immer nur gegen einen verwendet wird, sondern man auch mal Rechte geltend machen kann.

    Dass die einfach nur Bescheid geben (müssen) statt zu fragen, liegt wohl daran, dass es um Schulzwecke geht. Hat wahrscheinlich auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes zu tun. Dort steht in Absatz 3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    Was das jetzt mit Kirchen zu tun hat, ist mir allerdings auch schleierhaft.

    Ich würde vor allem auch ganz gerne wissen, in welchem Kontext mein Werk da verwendet wird. Als schlechtes Beispiel für unqualifizierte, polemische Blog-Beiträge? Als interessanten Beitrag zu einer Diskussion, die Jugendliche (im weiteren Sinne) interessiert und betrifft? Als…?

    Und was und ob ich dafür kriege, hätten sie auch dazuschreiben können. Insgesamt also der klare Kritikpunkt: Total intransparent für den Laien.

    @Stefan
    Ich rechne halt einfach nicht damit, dass da wirklich was bei rumkommt. Hab heute Nacht noch ein bisschen bei denen gestöbert und irgendwo stand, dass Beträge unter 10 EUR im Jahr einem Fonds zugeführt werden (können). Ich rechne damit, dass es – wenn überhaupt – so in diesem Bereich liegen wird.
    Natürlich freu ich mich auch so einfach über die Ehre. Wobei ich ja – siehe Absatz über dem Teil an dich – keine Ahnung habe, in welchem Kontext ich da überhaupt zitiert werde.

  9. Stefan (Stefans Blog)

    Stimmt. Vielleicht ist es wirklich nicht sooo positiv, aber gehen wir ruhig erstmal davon aus. Linda will übrigens die ISBN, wenn es diese dann gibt. *fg*

  10. Till Westermayer

    Mein Tipp zum Kontext: „Neue Medien — das Weblog. In Kasten 1 ist ein Auszug aus einem aktuellen Weblog zu finden. Unterstreiche die Hauptargumente im eigentlichen Eintrag und in den Kommentaren. Wie würde dieser Text aussehen, wenn es sich um eine Erörterung handeln würde?“

  11. Simon Columbus

    @ Till:

    Dein Vorschlag klingt ziemlich wahrscheinlich – und erinnert mich extrem an „eMail-Ausdrucker“ und sonstig verwirrte, die das Internet gerne auf Papier haben… warum gibt man den Kindern nicht einen PC, einen Blogartikel und die Aufgabe, ein sinnvolles Kommentar zu verfassen…?

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