Mysteriöse Post: Apokalypse, Watte und USB-Stick

Da geht man am Sonntagabend an seinen prall gefüllten Briefkasten und findet neben normalen Briefen einen sehr dicken, weißen Briefumschlag mit Sichtfenster in dem man meine Adresse, aber keinen Absender sehen kann.

Was ich da glaub noch nicht gesehen hatte: der Briefumschlag ist nicht frankiert, muss also bei mir direkt eingeworfen worden sein. Ich mache ihn also auf und sehe, dass auf dem Deckblatt außer meiner Adresse nur noch „Freiburg, 05.02.2010“ oben rechts und an der Stelle des Betreffs des Briefs „APOKALYPSE“ steht. Sonst nichts.

Auf den anderen beiden weißen Blättern ist nichts, gar nichts. Dazu gibt es noch einen weißen Wattebausch. Als ich den in die Hand nehme, merke ich, dass das was drin ist. Man rechnet ja in solchen Momenten mit nahezu allem. Drin war dann ein USB-Stick.

Auf dem USB-Stick steht „Spaceloop XL by CnMemory“ und „4 GB“. Nachdem ich mein Anti-Virus-Programm nochmal gecheckt habe, habe ich den USB-Stick dann auch mal angeschlossen. Das Laufwerk heißt „Da bin ich!“ und enthält ein paar harmlos aussehende Ordner namens Symantec, Steganos, OO und ClipInc. Außerdem die Dateien menu.exe und autorun.inf im Hauptverzeichnis.

Ich habe keine der Dateien bisher gestartet. Das wollte ich trotz Anti-Virus-Prüfung des Sticks dann doch nicht riskieren. Windows meldet übrigens, der Datenträger sei beschädigt und ob es ihn reparieren soll, was ich bisher immer verneint habe.

Hat irgendjemand eine Ahnung, was es mit diesem seltsamen Brief und dem USB-Stick auf sich hat? Kein Absender, Freiburg als angeblicher Ort, aber direkt bei mir eingeworfen, kein Text außer „APOKALYPSE“ und dazu dieser Stick und ich mit Namen und Adresse als Empfänger.

Update (08.02., 14:00 Uhr): Bei mir hat sich per Telefon ein anderer Blogger gemeldet, der einen sehr ähnlichen Brief mit USB-Stick und Betreff „APOKALYPSE“ bekommen hat.

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Post für mich von der VG Wort

Seltsame Post habe ich heute bekommen. „VG Wort“ war der Absender. „Das steht doch für Verwertungsgesellschaft Wort oder so“, dachte ich mir als ich den Umschlag aus dem Briefkasten holte. Sofort hatte ich die Schlagworte Urheberrecht, Abmahnung usw. im Kopf. Ersteres passte, letzteres zum Glück nicht.

Vielmehr habe ich eine „Mitteilung nach §46 Abs.3 UrhG. Sammlungen für den Kirchen-,Schul- oder Unterrichtsgebrauch“ bekommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, zitieren die aus meinem Blog in einem Schulbuch für 10. Klassen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es geht um „zentrale Leistungsüberprüfung“ im Fach Deutsch.

Nach ein paar Angaben zu dem Buch rücken sie damit raus, worum es geht, nämlich um meinen (recht polemisch geschriebenen) Beitrag Günther, Uwe und die Killerspiele.

Der Beitrag hat offenbar eine Nummer bekommen und dann steht da:

Aus dem Originalwerk:
WWW.HENNINGSCHUERIG.DE/BLOG/2006/12/13/GUENTHER-UWE-UND-DIE-KILLERSPIELE/

Originalverlag:
Erscheinungsjahr/Datum: 27.02.2007
Textnachdruck ab Seite: 0
Umfang des Beitrags: 1,80

Mal abgesehen davon, dass die URL mit der Großschreibung gar nicht funktioniert und mir die zweite Nachkommastelle (0) bei der Seitenanzahl doch nach großer Ungenauigkeit riecht, ist auch das Datum ziemlich falsch, wie ja schon an der URL zu sehen ist. Der Beitrag erschien am 13. Dezember 2006, nicht am 27. Februar 2007.

Sie zitieren dann den gesamten Beitrag inklusive dem Nachsatz, der unter jedem Eintrag hier steht: „Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 13. Dezember 2006 um 04:41 Uhr veröffentlicht“, aber ohne Hinweise darauf, dass man Trackbacks setzen oder Kommentare schreiben kann. 🙂

Und dann zitieren sie auch aus den Kommentaren zu dem Eintrag. Der erste fehlt und am Ende sind auch die meisten weggeschnitten. Genau genommen zitieren sie nur die Kommentare von donvanone, Bastian W. und Linda – jeweils mit Datum, Uhrzeit und Namen.

Darunter dann:

In:
https://www.henningschuerig.de/blog/2006/12/13/guenther-uwe-und-die-killersp
Ausdruck: 27. 02. 2007 (Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden dem Standard angepasst, fehlende Wörter in [ ] ergänzt.)

Daher haben sie also das Datum, aber die URL war wohl zu lang. Die wurde dort einfach abgeschnitten.

So, und jetzt kommt dann wohl der Grund des Schreibens. Das Doofe ist, dass es leider keinerlei Anschreiben gibt, sondern wirklich nur die Angaben zu dem Schulbuch, das Zitat aus meinem Blog und dann eben das hier:

Autor des Beitrags:
SCHUERIG,HENNING

Der produzierende Verlag ist verpflichtet zur korrekten Quellenangabe nach der deutschsprachigen Originalausgabe (§ 63 UrhG). Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Hauptausschüttung der VG WORT gemäß dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarif. Die VG WORT ist verpflichtet, diese Mitteilung an den Urheber oder Verlag weiterzuleiten.

Bei Änderungen des Textes beträgt die Einspruchsfrist des Urhebers 4 Wochen. Der Verlag darf nur bei unveränderter Übernahme des Textes ohne Genehmigung nach 2 Wochen mit der Produktion beginnen. Auf Grund des Widerrufs aus gewandelter Überzeugung ist laut Gesetz ein Einspruch möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Schulbuch
i.A. [Name]

Darunter dann noch Telefonnummer und E-Mail-Adresse von einer Ansprechpartnerin der VG Wort und von einer des Stark-Verlags.

Sowas. Also, mit nem Blog erlebste echt immer was. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist eben dieser Blogeintrag von mir mit diesen drei Kommentaren künftig in einem Schulbuch in NRW zu finden. Dieser Paragraphenhinweis wegen Schul- oder Unterrichtsgebrauch im Betreff des Schreibens lässt mich vermuten, dass für diese Zwecke urheberrechtlich geschützte Texte (und das ist mein Blogeintrag ja) einfach so verwendet werden können, wenn man dann so eine Mitteilung schickt. Werde ich aber gleich nochmal nachsehen.

Und dann steht da ja was von Bezahlung nach dem üblichen Tarif. Krieg ich jetzt also auch noch Geld dafür? Wobei es mich jetzt nicht wirklich wundern würde, wenn der übliche Tarif für solche Sachen bei Null oder zumindest sehr nahe dran ist. Aber auch da werd ich gleich mal etwas recherchieren.

Wie ich glaubhaft aufgrund von „gewandelter Überzeugung“ Einspruch einlegen sollte, ist mir schleierhaft, denn meine Überzeugung zu dieser Angelegenheit hat bislang niemand abgefragt. Andererseits habe ich auch nicht vor, Einspruch zu erheben. Aber es wäre schon praktisch, wenn sie die URL vollständig und klein abdrucken würden, da sie sonst nicht funktioniert. Ich werde da also wohl morgen oder übermorgen mal anrufen.

Habt ihr sowas schon mal bekommen oder kennt ihr jemanden, der sowas mal bekommen hat?

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Überraschungspaket

Komisch. Also, erstmal fand ich’s komisch, dass da gestern Abend eine Benachrichtigungskarte von der Post im Briefkasten war. Ein Herr „Schüring“ hätte ein Paket bekommen sollen, war aber nicht da. Naja, kein Wunder, den gibt’s ja auch nicht. 😉

Grübel, grübel. In letzter Zeit ist da hin und wieder was durch meinen Blog gehustlet, von daher hatte ich schon ne Ahnung. Vor allem hatte ich aber keine Ahnung von wem das sonst sein könnte. Genau, Hustle the Sluff, Shuffle Shuttle,… VM People.

Erfahren habe ich das leider schon etwas bevor ich mein Paket selbst in den Händen hielt, weil ich bei Bastian was von seinem Paket gelesen hatte. Wegen meinem derzeitigen Zeitmangel aber immerhin erst heute Nachmittag.

Eben war ich dann mit meiner Benachrichtigungskarte an der Packstation der Post oder DHL oder wie auch immer. Sehr praktisch. Da hat man nen Automaten, hält seine Benachrichtigungskarte da ran, der Strichcode wird gelesen und dann… ja, dann sollte ich meinen Namen eingeben. Ich hab ihn mal richtig geschrieben, mach ich eigentlich immer. Aber ich war ja schon skeptisch, da auf der Benachrichtigungskarte „Schüring“ stand. Wusste ja aber nicht, ob der Fehler beim Postboten liegt oder beim Absender. Jedenfalls sehr genial diese Sache mit der Packstation. Da kann man rund um die Uhr hin und sie liegt schön zentral direkt am Hauptbahnhof.

Überrascht hat mich im ersten Moment dann also eher die Post als das Paket, weil ich davon ja schon gelesen hatte. Aber als ich dann eben das Paket ausgepackt hatte (was genau drin ist, hatte ich bei Bastian und Andi absichtlich überlesen), war ich dann doch wieder überrascht.

Ich bin nun stolzer Besitzer einer Xtra-Card mit 10 EUR Startguthaben, einer T-Mobile-Umhängetasche im Used Look aus dem Original-Segeltuch der Flying BlackBerry (Limited Edition) und eines „Hustle the Sluff“-T-Shirts Größe M. Dazu noch eine tupperähnliche IKEA-Dose mit einem Würfelbecher, fünf Würfeln und etwas Süßigkeiten. Unterschlagen hab ich bisher ein Plakat vom Mystery Ride in Köln und Eriks handschriftlichen Brief. Bebildert gibt’s das Ganze bei Andi. Der andere Andi hat übrigens statt nem Würfelbecher und Würfeln ein Kartenspiel bekommen.

Hab mich gefreut. Nette Überraschung. Wobei ich jetzt noch nicht so wirklich weiß, was ich mit der Xtra-Card machen soll. Am besten wohl die 10 EUR verbraten und fertig. 🙂

Komisch, dass ich das Paket erst heute bekommen habe. Patrick hat’s auch schon am 14.04. bekommen und vom Rest hat man noch(?) nichts gelesen.

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Mysteriöse Mail: Tach, Post! 2.0

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Vor einiger Zeit kam eine seltsame Mail zu mir, nämlich diese hier:

Sehr geehrter Herr Schürig

ich möchte sie darauf aufmerksam machen, dass meine Tochter Sybille Schneider erst 15 Jahre alt ist und damit minderjährig. Sie mag vielleicht erwachsener wirken, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass sie noch ein Kind ist.

Nachdem sie nun an Wochenenden immer länger wegblieb, machte ich mir als Vater natürlich Sorgen und kam nicht umher, ihr ein wenig nachzuspionieren. Dabei fiel mir auf, dass sie sich auffällig oft auf ihrer Tagebuchseite herumtreibt. Ich habe mir diese dann auch mal etwas genauer angesehen (hätten Sie ihre privaten Seiten wohl besser mal mit einem Passwort geschützt) und komme zu dem Schluss, dass Sie unter keinen Umständen der richtige Umgang für meine noch so junge Tochter sind.

Ich lege Ihnen daher dringend nahe, den Kontakt zu meiner Tochter auf der Stelle zu unterbinden. Sollte sich da nichts ändern (ich sehe ja, wie oft meine Tochter Ihr Tagebuch noch besucht) werde ich die Polizei einschalten.

Mit sachlichen Grüßen
Hermann Schneider

Ich war etwas verwirrt. Wer ist dieser Mann? Wer ist seine Tochter? Ist der so blöd oder tut der nur so? Wie sachlich und kompetent reagiert die Polizei bei Schlagworten wie „minderjährige Tochter“? Und was nu?

Nachdem ich’s mir verkniffen habe, den Text einfach (anonymisiert) in den Blog zu stellen, habe ich ihm nett, freundlich und sachlich zurückgeschrieben. Im Nachhinein bin ich sehr froh über meinen ersten Satz:

Sehr geehrter Herr Schneider,

der Einfachheit halber nehme ich einmal an, dass Ihre Mail ernst gemeint ist.

Denn das Ganze war eine Aktion von DonVanone, der seine „Tach, Post!“-Reihe in Version 2.0 überführt hat und nun Blogger mit satirischer Post bedenkt.

Meine komplette Antwort, eine Diskussion dazu (etwas zu ernst für Satire) und die kompletten Hintergründe gibt’s bei DonVanone.

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Mahnung

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Per Post kam heute eine Mahnung. Da steht dann ja immer so ein Satz bis wann die Zahlungen berücksichtigt wurden. Tja, und wie lautete der bei mir? „Zahlungseingänge sind nur bis 28.08.2006 berücksichtigt.“

Die mahnen wohl gerne.

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