Alkoholverbot in Freiburg: VGH-Urteil und Grüne

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Ich hab gerade nicht viel Zeit, hab aber das Gefühl, ich muss mich zum Thema Alkoholverbot (wenigstens kurz) äußern.

Es freut mich, dass der VGH Mannheim in seinem gestrigen Urteil das Freiburger Alkoholverbot aufgehoben hat. Das Alkoholverbot war unverhältnismäßig und von der Gesetzeslage nicht gedeckt. Das freut übrigens auch den SWR-Kommentator.

Es ärgert mich aber mindestens genauso sehr, dass der grüne OB von Freiburg (Dieter Salomon) und die grüne Landtagsfraktion nun eine Verschärfung des Polizeigesetzes fordern, damit ein Verbot rechtlich doch noch möglich wird.

Das kann meiner Ansicht nach nicht die grüne Linie in dieser Frage sein und das werden wir mit Sicherheit im Landesvorstand zu diskutieren haben. Ich hoffe, dass sich der Landesvorstand klar davon distanziert.

Mehr Infos, mehr Links und eine Debatte gibt’s im Blog der Grünen Baden-Württemberg.

Update: Das Ganze war wohl ein Missverständnis durch sehr unglückliche Formulierungen in der Pressemitteilung der Landtagsfraktion. Eine Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers, Uli Sckerl, gibt es im Blog der Grünen BaWü.

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Nicht den ganzen Rechtsstaat draufwerfen

Zum Stichwort Filesharing sagt die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker: Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen.

Soll heißen, dass der Aufwand für die Ermittlung des tatsächlichen Täters (ein Internetanschluss wird ja oft von mehreren Personen genutzt) einen unverhältnismäßig großen Aufwand und Eingriff in die Rechte des Bürgers darstellt im Verhältnis zu der Straftat, die er möglicherweise begangen hat.

Frau Junker bringt es wirklich auf den Punkt. Bei mir in der WG läuft der Telefonanschluss zum Beispiel auf einen meiner Mitbewohner. Würde man beim Filesharing also nach der IP-Adresse gehen, wäre er angeblich der Täter. Eine Hausdurchsuchung bei ihm berechtigt die Polizei übrigens nicht dazu, die Zimmer der anderen Mitbewohner zu durchsuchen. Nur seine und gemeinsam genutzte Räume.

Sprich er hätte eine Hausdurchsuchung, obwohl ein Mitbewohner Filesharing betrieben hat, wofür er ja nichts kann. Der filesharende Mitbewohner wiederum wäre aus dem Schneider. Es sei denn, es folgt eine zweite Hausdurchsuchung, weil man bei dem Anschlussinhaber nichts gefunden hat.

Ein solches Ergebnis würde aber auch in etwa ein halbes Jahr dauern. Ein halbes Jahr in dem der unschuldige Anschlussinhaber auf Rückgabe seines Rechners wartet und der eigentlich schuldige Mitbewohner Zeit hat, entsprechende Daten zu löschen (wobei er wohl am besten eine neue Festplatte kaufen sollte).

Das mal als kleines Beispiel, was hinter solchen Sätzen steckt. Wegen solcher Hintergründe wird von der Berliner Oberstaatsanwaltschaft seit Herbst 2007 die Ermittlung einer Person hinter einer IP-Adresse bei privatem Filesharing grundsätzlich abgelehnt.

Gefunden im lawblog.

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Urteil: Keine Pflicht zur Kommentar-Moderation

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Endlich mal wieder eine gute Nachricht in Sachen Internet-Recht. Konkret hier: Haftung von Blog- oder Foren-Betreibern für (fremde) Kommentare. Generell gilt eigentlich, dass ab Kenntnis gehaftet wird.

Das LG Hamburg war da aber – wie schon so oft in Internet-Recht-Sachen – ausgeschert mit einer sehr eigenwilligen Rechtsauffassung. Dort hieß es, man würde bei kritischen Themen auch ohne Kenntnis haften und müsste die Kommentare in diesen Fällen halt moderieren, so dass sie nicht sofort im Blog erscheinen.

Diesen Stand habe ich auch gerade erst am Samstag einem Bundestagsabgeordneten gemailt, der mich zu der aktuellen Rechtslage bei dem Thema gefragt hat.

Nun hat das AG Frankfurt/Main mit Urteil vom 16.07.2008 ausdrücklich klargestellt, dass die Haftung erst bei Kenntnis greift und wer dann sofort löscht, ist aus dem Schneider. Hoffen wir, dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.

Sonst müsste man schließlich auch Live-Sendungen im Radio oder Fernsehen verbieten – bzw. zeitverzögert ausstrahlen, was aber aufs Gleiche rauskommt.

Gefunden beim lawblog.

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Hakenkreuz-Prozess: Durchstreichen ist böse

Die Vorgeschichte

Landgericht Stuttgart: Jürgen Kamm im ARD-InterviewJürgen Kamm betreibt in der Region Stuttgart einen Punk-Versandhandel (Nix Gut GmbH). Er verkauft dort T-Shirts, Buttons, CDs usw. Darunter auch T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, dem Motiv, wo es in den Mülleimer geschmissen oder von einer Faust zerschlagen wird.
Dann Hausdurchsuchung. Beschlagnahme. Illegal. Gerichtsverfahren.

Das Urteil

Am Freitag wurde nun das Urteil vom Landgericht Stuttgart gefällt: 90 Tagessätze á 40 EUR Geldstrafe, also 3600 EUR. Die Staatsanwaltschaft hatte am ersten Prozesstag zwei Tage zuvor sogar 120 Tagessätze á 50 EUR gefordert (6000 EUR). Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft.

Die Begründung

Hakenkreuze sind als Symbole verfassungsfeindlicher

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Landgericht Stuttgart verbietet durchgestrichene Hakenkreuze

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Das Urteil ist eben gefallen. Seit fast zehn Minuten verliest der Richter die 17 000 Artikel um die es geht. Es ist extrem absurd, da er dabei immer wieder die Aufschriften „Gegen Nazis“ usw. vorliest. Vor der Tür rumort es. Scheinen schon einige rausgeflogen zu sein. Jetzt wird die Begründung verlesen.

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YouTube doch nicht so böse

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Vor 14 Stunden habe ich behauptet, dass YouTube unsere Videos klaut. Das scheint allerdings doch nicht so zu sein. SPON schreibt im Netzticker:
[…] Den vielen bösen Kommentaren trat ein Sprecher von YouTube nun entgegen – und bekam Unterstützung von Usern, die sich mit Formulierungen in Nutzungsbedingungen auskennen. YouTube sagt: wir hatten niemals vor, Userinhalte für etwas anderes als die Seite zu nutzen – und dürfen das auch gar nicht. Die Kommentatoren meinen: Auch wenn die Formulierungen sich sehr drastisch anhören, gemeint seien so triviale Fälle wie Screenshots, Serverumzug oder neue Downloadformate, zum Beispiel für Mobiltelefone.

Hoffen wir, dass es stimmt. YouTube schreibt in seinem eigenen Blog (englisch) noch, dass YouTube alle Rechte sofort wieder verliert, wenn man die Videos bei ihnen löscht.

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YouTube klaut unsere Videos

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Die beliebte Video-Plattform YouTube sichert sich mit neuen Nutzungsbedingungen umfangreiche Rechte an den Videos der User. Zahlen wollen sie dafür nichts, aber z.B. die Videos eventuell weiterverkaufen oder solche Dinge.
Mehr lesen beim bembelkandidat oder medienkompetenz.

Ich frag mich, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Gerade erst haben wir an der Uni das AGB-Recht behandelt, das – grob vereinfacht gesagt – AGB verbietet mit denen man so nicht rechnen muss. Ich finde, das trifft hier zu. Auch der Vertrauensschutz dürfte eine Rolle spielen. Schließlich sah die Lage ganz anders aus als ich z.B. mein Studiengebühren-Video hochgeladen habe. Und was ist mit den Videos, die man extra nur für seinen Freundeskreis sichtbar macht?

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