OB-Wahl 2020 in Stuttgart: Ergebnisse und Gedanken

Stuttgart hat gewählt, denn es stand nach acht Jahren wieder die Wahl eines Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin an. Der Grüne Fritz Kuhn hatte sich nach einer Amtszeit entschieden, nicht wieder anzutreten. Bei einer Wahl 2012 sah es ohnehin noch so aus als dürfe er aus Altersgründen nur eine Amtszeit machen.

Rathaus Stuttgart (2020)

Nach vielen Jahren CDU-Herrschaft lagen zuletzt nicht nur beim OB-Posten, sondern auch im Gemeinderat und anderen Wahlen öfter mal die Grünen vorne. Entsprechend spannend war die Wahl grundsätzlich, da ja kein Amtsinhaber antrat und es zwei Parteien gibt, die um Platz 1 rangeln und sich gelegentlich abwechseln (mit Tendenz früher CDU, später Grüne). Auch wenn es natürlich eine Persönlichkeitswahl ist, das spielt ja mit rein.

Allerdings fand die OB-Wahl und der Wahlkampf unter Corona-Bedingungen statt, was sowohl Podiumsdiskussionen als auch Infostände mit oder ohne Kandidaten sehr eingeschränkt hat. Für einen Amtsinhaber wäre das wohl wegen des Bekanntheitsgrads tendenziell ein Vorteil gewesen, hier waren aber alle eher so mittelbekannt.

Sorgen machte ich mir gerade wegen Corona um die Wahlbeteiligung. Hat die Stadt eigentlich mitbekommen, dass OB-Wahl ist? Haben die Leute mitbekommen, dass jetzt OB-Wahl ist? Wie gehen sie damit um, dass wohl nur wenige einen oder mehrere der insgesamt 14 Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen konnten? Fragen über Fragen und ich machte mir etwas Sorgen um die Demokratie.

Die Wahlbeteiligung war dann allerdings rekordverdächtig. Es war die höchste seit 24 Jahren. Das klingt grandios – und das trotz Corona. Allerdings ist es dann doch sehr traurig, wenn man sich bewusst macht, dass dieser relative Rekord nur bei 49,0 % liegt. Nur knapp die Hälfte geht wählen und das ist dann auch noch die höchste Wahlbeteiligung seit 1996.

Kommen wir zum Ergebnis des ersten Wahlgangs zur Oberbürgermeister-Wahl in Stuttgart 2020: CDU-Kandidat Frank Nopper liegt mit 31,8 % vorne, dann folgen Veronika Kienzle (Grüne) mit 17,2 %, Marian Schreier (eigentlich SPD, aber unabhängig angetreten) mit 15,0 %, Hannes Rockenbauch (lokale, ökosoziale Liste SÖS) mit 14,0 % und Martin Körner (SPD) mit 9,8 %. Details bei der Stadt Stuttgart.

Nun werden die meisten erwarten, dass es logischerweise und vom Wahlrecht her automatisch eine Stichwahl zwischen Platz 1 (Nopper/CDU) und Platz 2 (Kienzle/Grüne) gibt. Das kommunale Wahlrecht in Baden-Württemberg sieht aber eher das Gegenteil einer Stichwahl vor: Es können alle wieder antreten und es können sogar noch zusätzliche Personen ihre Kandidatur erklären. Nennt sich daher auch „Neuwahl“. Meiner Meinung nach sollte das Wahlrecht hier unbedingt geändert werden.

Aus meiner Sicht sollte dennoch informell klar sein, dass nur noch Platz 1 und 2 antreten, damit man auch erfährt, was die Mehrheit nun bei der verengten Auswahl möchte. Bleiben mehr Kandidaten im Rennen, besteht ja die Gefahr von z.B. 34 zu 33 zu 33. Und das wäre bei nur zwei Kandidaturen womöglich 66 zu 34 ausgegangen – und damit hätte dann jemand anders gewonnen. Sowas sollte ja aber nicht am Wahlrecht hängen (die USA lassen grüßen).

Nun gibt es zahlreiche Gespräche. SPD-Kandidat Martin Körner (Platz 5) hat bereits zurückgezogen – mit Empfehlungen für den zweiten Wahlgang hält er sich (noch?) zurück. Andere stellen Bedingungen oder machen mehr oder weniger deutlich, dass sie eher weiterhin antreten. Mehr als zwei Kandidaturen nutzen aber automatisch dem Erstplatzierten, den wiederum Platz 2 bis 5 eigentlich alle verhindern wollen.

Aber wie sollte es anders sein als dass Platz 2 als Alternative in den Ring steigt? Man kann doch dem Wahlvolk nicht erklären, dass Platz 3 oder 4 gegen Platz 1 antritt. Das würde doch niemand verstehen. Wenn da die Chancen besser wären, hätten doch mehr diese Person gewählt. Und mehrere Kandidaturen aus der gleichen Ecke nutzen wiederum nur CDU-Kandidaten, den da eigentlich einhellig keiner will. Eine Empfehlung für jemand anderen ist schön, kann man aber meiner Meinung nach nicht erwarten. Ein Zurückziehen der Kandidatur finde ich aber im Sinne der Demokratie selbstverständlich, auch wenn das Wahlrecht das hier anders sieht.

Verrückte Lage. Dazu passend oben mein Foto vom Rathaus aus dem Juli 2020 mit dem Banner „Irritierte Stadt“ drauf. Als hätte ich damals geahnt, dass ich vier Monate später ein Foto suchen werde, um diesen Blog-Eintrag zu bebildern.

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