Mein erstes Mal: Arbeitslosengeld beantragen

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Bei meiner angestrebten Selbstständigkeit hoffe ich stark auf den Gründungszuschuss. Um für diesen überhaupt antragsberechtigt zu sein, muss ich mindestens einen Tag arbeitslos sein und Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen.

Dafür muss ich nun natürlich auch dieses erst einmal beantragen. Arbeitsamt alias Agentur für Arbeit (Logo)Vieles ist dabei einfach nur mit Ja oder Nein anzukreuzen, bei mir meistens Nein, denn ich war noch nie arbeitslos, habe bislang keine Altersteilzeit beantragt oder habe sonst irgendwelche Besonderheiten. Auch die geniale Frage, ob ich bereit bin alles zu tun, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden, war natürlich dabei. Eigentlich müsste bei einem Ja sofort die Polizei auf der Matte stehen.

Was mich aber sehr überraschte: Ich muss mir von meinen drei* letzten Arbeitgebern auf einem Formular des Arbeitsamts der Agentur für Arbeit bescheinigen lassen, wann ich da gearbeitet habe, was ich verdient habe usw. Ich hab ja in diesem Fall kein Problem damit, da ich mich ja primär selbstständig machen möchte. Aber generell finde ich, dass das meine ehemaligen Arbeitgeber mal sowas von überhaupt gar nichts angeht, dass ich mich jetzt arbeitslos melde.

Wozu habe ich denn Gehaltsbescheinigungen, wozu wird meine Sozialversicherungsnummer erfasst und jeden Monat Geld überwiesen usw.? Diese Demütigung ist doch absolut unsinnig und meines Erachtens auch datenschutzrechtlich problematisch.

* Drei sind es wohl deshalb, weil ich in den letzten zwei Jahren eben drei verschiedene Arbeitgeber hatte. Bei der telefonischen Arbeitssuchend-Meldung sollte ich allerdings alle meine Stationen von jetzt bis zum Abi nennen. Zwei Jahre muss man sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um für die maximale Dauer von zwölf Monaten Arbeitslosengeld 1 beziehen zu dürfen.

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Christin

    Ich finde vieles, wenn es um staatliche Förderung geht, nicht ganz korrekt. Eine Bankmitarbeiterin erzählte mir mal, dass das BAFöG-Amt bequem alle Daten anfragen könne – auch rückwirkend (also falls ein Konto erst kurzfristig umgeschrieben wurde).
    Da ich sowieso unter dem Label „verwöhntes Kind reicher Eltern“ laufe, habe ich nach dem 2. Semester aufgehört, überhaupt den Antrag zu stellen.

    Ich wünsche dir viel Kraft beim Ausfüllen der Formulare und im Kontakt mit dem Amt!

  2. Philipp Schubert

    Leg deinem/deiner Jobvermittler/in gleich mal die Karten auf den Tisch hinsichtlich deiner konkreten Pläne bei der Selbstständigkeit! Erwarte aber nicht allzu viel Hilfe, denn du bist die Existenzsicherheit für die Schnarchnasen vom Amt! Ansonsten lass dich bei der IHK beraten!

  3. Henning

    @Christin
    Ich hab nach dem Ausfüllen des BAföG-Antrags und Beschaffung aller zusätzlich notwendigen Papiere auch jedes Mal den Eindruck gehabt, ich hab mir das Geld jetzt redlich verdient – unterm Strich waren es etwa 100 EUR monatlich.
    Dass die da einfach die Daten anzapfen können sollen, wundert mich aber. Aber ich wunder mich ja gerade eh.

    @Philipp
    Ist schon entsprechend angekreuzt und wird er daher spätestens beim Beratungstermin erfahren. Ich erwarte von dort auch keine große Beratung (das wäre sicher auch zu viel erwartet), hoffe aber, dass sie mir die Förderung bewilligen.

  4. Philipp Schubert

    Ich kann dir auch IHK – Info – Material organisieren! Falls du willst, sag Bescheid, bestenfalls via fb message! Mit dem neuen Smartphone dürfte das das geringste Problem sein! 😉

  5. Jonas

    Ein Glück, dass du schon eine weitere Perspektive hast. Allerdings hat diese kurze zwischenschritt dir mal gezeigt, wie Arbeitslose hier in Deutschland von den Behörden gesehen werde: Als rechtelos und überflüssiger Ballast. Quo Vadis, Deutschland?

  6. Alexander

    Das ist echt der Hammer 😀 für einen Tag Arbeitslos melden… sowas gibt es auch nur in Deutschland.
    Aber dann noch bei den Alten Arbeitgebern eine Bescheinigung holen ist echt unangebracht.

  7. Robert

    Das musste ich nun auch durch machen. Noch etwas schlimmer, denn.ich war schon nebenberuflich selbständig. Daher musste ich weitere Formulare ausfüllen und meine Einkünfter der letzten 12 Monate mitteilen.

    Man darf nämlich wenn mam arbeitslos ist 165 Euro verdienen sofern man weniger als 15 Std. Woche arbeitet. Da ich bereits selbständig war vorher durfte ich mehr verdienen ohne Abzug. Durchschnitt der letzten 12 Monate. Dies gilt wohl nur wenn es bereits mind. 18 Monate bestand…

    Ich vermute fast, dass die Agentur für Arbeit keine Daten von dir hat und deswegen man diese Formulare vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss.

    Schließlich meldet der Arbeitgeber nur etwas ans Finanzamt und an die Krankenkasse. Die leiten es zwar an.die Rentenanstallt aber wohl nicht ans AA, wieso auch? Die brauchen ja nicht die Daten wenn du nicht arbeitslos wirst. Alle anderen brauchen es ja.

  8. Henning

    @Robert
    Zwar etwas spät, aber da ich fast zehn Jahre später wieder deinen Kommentar lese, möchte ich nun doch etwas antworten:

    Schließlich meldet der Arbeitgeber nur etwas ans Finanzamt und an die Krankenkasse. Die leiten es zwar an.die Rentenanstallt aber wohl nicht ans AA, wieso auch? Die brauchen ja nicht die Daten wenn du nicht arbeitslos wirst. Alle anderen brauchen es ja.

    Man zahlt ja auch jeden Monat Arbeitslosengeld. Das muss ja irgendwo hingehen – und das sollten die dort auch merken. Im Grunde sollte dann ja sogar egal sein, von welchen Arbeitgebern das kam, im Prinzip sogar, ob es überhaupt einer war oder mehrere. Die kriegen meine Beiträge und könnten eigentlich alleine daraus ja schon wissen, was ich verdient habe – und dementsprechend, was mir als Leistung zusteht. Wozu müssen die also irgendwas über vorherige Arbeitgeber wissen?

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