AntragstellerInnen:
Michael Joukov, Henning Schürig u.a.
Agenda 21.10. ff - Für einen neuen
Generationenvertrag
- Neuausrichtung
der Politik
Zukunftsfähig
ist nur Politik die wirklich reformfähig ist. Der
Anspruch an alle unseren Reformen sind Nachhaltigkeit
und Generationengerechtigkeit als Basis. Hierfür
sind die Maßnahmen rund um die Agenda 2010 sehr
wohl kurzfristig hinreichend, sie müssen aber konsequent
fortgeführt werden damit eine allgemeine soziale
Sicherung für kommende Generationen gewährleistet
wird.
Angesichts
der Dramatik des demographischen Wandels und den sich
dauerhaft ändernden Rahmenstrukturen des Arbeitsmarktes
muss die Finanzierung unseres Sozialsystems auf eine neue
Basis gestellt werden, damit nachfolgende Generationen
nicht ohne jegliche soziale Absicherung existieren müssen.
Da wir bereits
für die Senkung der Lohnnebenkosten und Förderung
der Investitionen in Arbeit entwickelte Konzepte vorzuweisen
haben (siehe BuVo-Antrag S. 2 Z. 65 ff) die auch zur notwendigen
Ökologisierung der Wirtschaft beitragen ist es gerade
angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen Situation
und im Sinne der Planungssicherheit sinnvoll einen unserer
Schwerpunkte auf die Fortführung dieser Maßnahmen
zu legen.
Mittel- und
langfristig müssen wir folgende Ziele verfolgen:
- Die Einführung
einer allgemeinen, steuerfinanzierten und pauschalisierten
Grundsicherung die das soziokulturelle Existenzminimum
sichert. Diese soll gemäß dem Prinzip der
Subsidiarität in der Verantwortung der Kommunen
liegen, die notwendigen Mittel muss in erster Linie
der Bund bereitstellen. Die Lohnnebenkosten müssen
unter 20 % (gesamt, also Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil)
gesenkt werden.
- Der Umbau
der GKV von der Krankheitsfinanzierung zur
Gesundheitsförderung:
- Ein
erweitertes Prämiensystem für die Teilnahme
an Präventionsprogrammen und für gesundheitsbewusstes
Verhalten.
- Die
Stärkung der PatientInnenrechte. Dies sorgt
für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung.
- Ausweitung
der Versicherungspflicht auf Bezieher sämtlicher
Einkommen.
- Einführung
einer Patientenkarte für die Speicherung
der ärztl. Untersuchungen, Befunde und Behandlungen.
Diese muss zugriffsgeschützt sein. Der Gesetzgeber
muss den Datenzugriff seitens des Arbeitgebers ausdrücklich
untersagen. Auf diese Weise können die Ausgaben
für Überversorgung (immerhin rund 20%
der Gesamtausgaben) minimiert werden.
- Der
Risikostrukturausgleich ist so umzugestalten, dass
er den tatsächlichen (nicht wie bisher einen
fiktiven) Mehrkostenanfall gerecht verteilt.
- Die
Mindestreservesätze der GKV müssen erhöht
werden, damit Konjunkturschwächen sich nicht
unmittelbar auf die Beitragssätze auswirken.
- Der Umbau
der Rentenversicherung zu einer pauschalisierten Grundversorgung.
Auch hier effektiv Ausweitung der Finanzierung auf Bezieher
sämtlichen Einkommen durch Steuerfinanzierung.
Die Grundversorgung wird ergänzt durch:
- Eine
(staatlich geprüfte) kapitalgedeckte Zusatzversicherung
(auch in Form von Immobilien) bürokratiearm
über Lohnsteuerkarte abgerechnet.
- Förderung
der privaten Vorsorge mit pauschalisierten Direktzuschüssen.
- Eine
(teil-) Übernahme der Beiträge während
der Kindererziehungszeiten und Arbeitslosigkeit
von der öffentlichen Hand.
- Für
Übergangsregelungen aus bereits erworbenen
Ansprüchen müssen Rückstellungen
gebildet werden. Frühverrentung muss mit einer
spürbaren Erhöhung des Abschlags eingedämmt
werden.
- Änderungen
bei der Vergabe von Subventionen.
- Subventionen
die sich am Produktausstoß (z.B. Kohle) orientieren
sind zeitlich zu begrenzen und über die gesamte
Laufzeit degressiv zu gestalten (siehe EEG).
- Personalsubventionen
sind in regelmäßigen Abständen die
eine Planungssicherheit ermöglichen (ca. 5
Jahre) in einem transparenten Verfahren zu überprüfen.
- Subventionen
an Vereinigungen werden ebenfalls regelmäßig
überprüft. Gleiches
gilt äquivalent für Steuersubventionen.
- Umfassende
Änderungen im Steuer- und Abgabensystem mit dem
Ziel, Ressourcenverbrauch stärker zu besteuern
und den Faktor Arbeit zu entlasten. Unterstützt
werden müssen auch Anschubfinanzierungen für
den ökologischen Umstieg im Energie- und Transportsektor.
- Eine
planungssichere progressive Besteuerung des effektiven
Ressourcenverbrauchs.
- Der
Umbau der Gewerbesteuer zu einer transparenten kommunalen
Wirtschaftssteuer die die kommunenspezifische Beanspruchung
der Infrastruktur besteuert.
- Die
Einführung einer Luxussteuer nach französischem
Vorbild.
- Die
Verteilung der Steuern unter den Gebietskörperschaften
muss klaren Aufteilungsmechanismen anstatt Mehrfachverteilung
folgen.
- Drastische
Vereinfachung des Steuersystems und Reduzierung
von Ausnahmeregelungen. Hierbei gilt es, politische
Prioritäten zu setzen anstatt nach der Rasenmähermethode
vorzugehen.
Nicht die im
europ. Vergleich durchschnittliche Steuerbelastung in
der BRD ist konjunkturhemmende Faktor, sondern vielmehr
die Verteilung der Steuerlasten. Folglich muss die Belastung
so verteilt werden, dass sie für Schaffung und Erhaltung
von Arbeitsplätzen, nachhaltiges Wirtschaften, Gerechtigkeit,
Transparenz und stetiges Aufkommen sorgt.
Gerade für
eine nachhaltige und stabile Finanzierbarkeit braucht
es die Entlastung des Faktors Arbeit durch den konsequenten
Umbau der Steuer- und Sozialsysteme. Bei einer Beharrung
auf dem Status-quo (hartnäckiger Widerstand der Lobbyisten
ist zu erwarten) verliert der Staat jegliche Handlungsfähigkeit
und gerade sozial benachteiligte können sich
einen schwachen Staat nicht leisten.
Begründung:
Die Agenda
2010 kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie nicht
nur konsequent umgesetzt sondern auch fortgeführt
wird. Die Zielsetzungen müssen bereits jetzt deutlich
gemacht werden. Dafür bietet dieser Antrag die mittel-
und längerfristigen Perspektiven. Maßnahmen,
die bereits in der Agenda 2010 genannt werden sind hier
daher in der Regel nicht näher ausgeführt.
Weiteres mündlich.
AntragsstellerInnen:
Michael Joukov (KV Ulm), Henning Schürig (KV Stuttgart)
und andere
|