Henning Schürig - Landtagskandidat im Wahlkreis Göppingen (Bündnis 90/Die Grünen)

LTW 2006 > Themen > Antrag: Für einen neuen Generationenvertrag


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz, 14./15. Juni 2003, Cottbus
 
 

AntragstellerInnen: Michael Joukov, Henning Schürig u.a.


Agenda 21.10. ff - Für einen neuen Generationenvertrag

  • Neuausrichtung der Politik

Zukunftsfähig ist nur Politik die wirklich reformfähig ist. Der Anspruch an alle unseren Reformen sind Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit als Basis. Hierfür sind die Maßnahmen rund um die Agenda 2010 sehr wohl kurzfristig hinreichend, sie müssen aber konsequent fortgeführt werden damit eine allgemeine soziale Sicherung für kommende Generationen gewährleistet wird.

Angesichts der Dramatik des demographischen Wandels und den sich dauerhaft ändernden Rahmenstrukturen des Arbeitsmarktes muss die Finanzierung unseres Sozialsystems auf eine neue Basis gestellt werden, damit nachfolgende Generationen nicht ohne jegliche soziale Absicherung existieren müssen.

Da wir bereits für die Senkung der Lohnnebenkosten und Förderung der Investitionen in Arbeit entwickelte Konzepte vorzuweisen haben (siehe BuVo-Antrag S. 2 Z. 65 ff) die auch zur notwendigen Ökologisierung der Wirtschaft beitragen ist es gerade angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen Situation und im Sinne der Planungssicherheit sinnvoll einen unserer Schwerpunkte auf die Fortführung dieser Maßnahmen zu legen.

Mittel- und langfristig müssen wir folgende Ziele verfolgen:

  • Die Einführung einer allgemeinen, steuerfinanzierten und pauschalisierten Grundsicherung die das soziokulturelle Existenzminimum sichert. Diese soll gemäß dem Prinzip der Subsidiarität in der Verantwortung der Kommunen liegen, die notwendigen Mittel muss in erster Linie der Bund bereitstellen. Die Lohnnebenkosten müssen unter 20 % (gesamt, also Arbeitgeber- & Arbeitnehmeranteil) gesenkt werden.
  • Der Umbau der GKV von der „Krankheitsfinanzierung“ zur „Gesundheitsförderung“:
    1. Ein erweitertes Prämiensystem für die Teilnahme an Präventionsprogrammen und für gesundheitsbewusstes Verhalten.
    2. Die Stärkung der PatientInnenrechte. Dies sorgt für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung.
    3. Ausweitung der Versicherungspflicht auf Bezieher sämtlicher Einkommen.
    4. Einführung einer „Patientenkarte“ für die Speicherung der ärztl. Untersuchungen, Befunde und Behandlungen. Diese muss zugriffsgeschützt sein. Der Gesetzgeber muss den Datenzugriff seitens des Arbeitgebers ausdrücklich untersagen. Auf diese Weise können die Ausgaben für Überversorgung (immerhin rund 20% der Gesamtausgaben) minimiert werden.
    5. Der Risikostrukturausgleich ist so umzugestalten, dass er den tatsächlichen (nicht wie bisher einen fiktiven) Mehrkostenanfall gerecht verteilt.
    6. Die Mindestreservesätze der GKV müssen erhöht werden, damit Konjunkturschwächen sich nicht unmittelbar auf die Beitragssätze auswirken.

  • Der Umbau der Rentenversicherung zu einer pauschalisierten Grundversorgung. Auch hier effektiv Ausweitung der Finanzierung auf Bezieher sämtlichen Einkommen durch Steuerfinanzierung. Die Grundversorgung wird ergänzt durch:
    1. Eine (staatlich geprüfte) kapitalgedeckte Zusatzversicherung (auch in Form von Immobilien) bürokratiearm über Lohnsteuerkarte abgerechnet.
    2. Förderung der privaten Vorsorge mit pauschalisierten Direktzuschüssen.
    3. Eine (teil-) Übernahme der Beiträge während der Kindererziehungszeiten und Arbeitslosigkeit von der öffentlichen Hand.
    4. Für Übergangsregelungen aus bereits erworbenen Ansprüchen müssen Rückstellungen gebildet werden. Frühverrentung muss mit einer spürbaren Erhöhung des Abschlags eingedämmt werden.
  • Änderungen bei der Vergabe von Subventionen.
    1. Subventionen die sich am Produktausstoß (z.B. Kohle) orientieren sind zeitlich zu begrenzen und über die gesamte Laufzeit degressiv zu gestalten (siehe EEG).
    2. Personalsubventionen sind in regelmäßigen Abständen die eine Planungssicherheit ermöglichen (ca. 5 Jahre) in einem transparenten Verfahren zu überprüfen.
    3. Subventionen an Vereinigungen werden ebenfalls regelmäßig überprüft. Gleiches gilt äquivalent für Steuersubventionen.
  • Umfassende Änderungen im Steuer- und Abgabensystem mit dem Ziel, Ressourcenverbrauch stärker zu besteuern und den Faktor Arbeit zu entlasten. Unterstützt werden müssen auch Anschubfinanzierungen für den ökologischen Umstieg im Energie- und Transportsektor.
    1. Eine planungssichere progressive Besteuerung des effektiven Ressourcenverbrauchs.
    2. Der Umbau der Gewerbesteuer zu einer transparenten kommunalen Wirtschaftssteuer die die kommunenspezifische Beanspruchung der Infrastruktur besteuert.
    3. Die Einführung einer Luxussteuer nach französischem Vorbild.
    4. Die Verteilung der Steuern unter den Gebietskörperschaften muss klaren Aufteilungsmechanismen anstatt Mehrfachverteilung folgen.
    5. Drastische Vereinfachung des Steuersystems und Reduzierung von Ausnahmeregelungen. Hierbei gilt es, politische Prioritäten zu setzen anstatt nach der „Rasenmähermethode“ vorzugehen.

Nicht die im europ. Vergleich durchschnittliche Steuerbelastung in der BRD ist konjunkturhemmende Faktor, sondern vielmehr die Verteilung der Steuerlasten. Folglich muss die Belastung so verteilt werden, dass sie für Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, nachhaltiges Wirtschaften, Gerechtigkeit, Transparenz und stetiges Aufkommen sorgt.

Gerade für eine nachhaltige und stabile Finanzierbarkeit braucht es die Entlastung des Faktors Arbeit durch den konsequenten Umbau der Steuer- und Sozialsysteme. Bei einer Beharrung auf dem Status-quo (hartnäckiger Widerstand der Lobbyisten ist zu erwarten) verliert der Staat jegliche Handlungsfähigkeit – und gerade sozial benachteiligte können sich einen schwachen Staat nicht leisten.

Begründung:

Die Agenda 2010 kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie nicht nur konsequent umgesetzt sondern auch fortgeführt wird. Die Zielsetzungen müssen bereits jetzt deutlich gemacht werden. Dafür bietet dieser Antrag die mittel- und längerfristigen Perspektiven. Maßnahmen, die bereits in der Agenda 2010 genannt werden sind hier daher in der Regel nicht näher ausgeführt.

Weiteres mündlich.

AntragsstellerInnen:
Michael Joukov (KV Ulm), Henning Schürig (KV Stuttgart) und andere

Henning Schürig und Michael Joukov
Gute Zusammenarbeit auch 2003

Info
Dieser Text war ein gemeinsamer Antrag von Michael Joukov, Henning Schürig und anderen auf dem Grünen-Bundesparteitag in Cottbus im Juni 2003.

 

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