Stimmungsmache für Alkoholverkaufsverbot

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Am Sonntag wurde ein Siebenjähriger mit zwei Promille ins Krankenhaus eingeliefert. Inzwischen stellte sich heraus, dass er von einigen Jugendlichen, wohl zwischen 17 und 19, auf einem Spielplatz abgefüllt wurde:

Die Berliner Polizei sucht nach vier Jugendlichen, die einen Siebenjährigen mit Alkohol abgefüllt haben sollen. Der Junge war mit zwei Promille in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

Als Reaktion darauf:

Die Deutsche Kinderhilfe forderte nach dem Vorfall ein bundesweites nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol nach baden-württembergischem Vorbild.

Mal ganz abgesehen von grundsätzlicher Kritik am baden-württembergischen Alkoholverbot – was hat der Vorfall auf dem Spielplatz mit dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot zu tun? Hat das etwa nach 22 Uhr stattgefunden? Dürfen Siebenjährige da überhaupt noch alleine unterwegs sein?

Hier wird mal auf üble Art und Weise versucht, mit einem aktuellen Vorfall Stimmung für ein Gesetz zu machen, das damit überhaupt nichts zu tun hat.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Hartmut Wauer

    Hi Henning,

    alles scheinheiliger Populismus! Ich habe bei uns in der Gemeinde eine Resolution eingebracht und zusammen mit den Jugendlichen der Freien Jugendarbeit gefordert, dass in unserer Gemeinde die Erwachsenen mit guten Beispiel vorangehen sollen und auf brandweinhaltige Getränke, bei öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des Jugendschutzgesetzes (also bei Anwesenheit unter 16-jähriger bis 24:00 Uhr), freiwillig verzichten sollen.

    Wir sind nur knapp einer Steinigung durch die Gemeindeverwaltung, altgedienten Gemeinderäten und Vereinsvorständen entgangen 😉

    Was die Gesetzgeber machen, ist blanker Populismus, ohne jeglichen gesellschaftlichen Nährwert. Und wenn man dies anspricht, heißt es, man unterstützt den Jugendalkoholmißbrauch. Im Mittelalter wäre man als Ketzer auf dem Schafott gelandet.

    Das ist ein Thema, da würde ich gerne mal diskutieren!

  2. Christian

    Jeder legt es sich so aus wie es ihm passt, schlimm ist das. Kann man nur hoffen dass auch jeder Bürger den fehlenden Zusammenhang erkennt!

  3. Henning

    @Hartmut
    Wegen solcher Gesetze – und den Widersprüchlichkeiten dahinter – glaube ich, dass wir unbedingt eine gute Altersmischung in den Parlamenten (egal auf welcher Ebene) brauchen. Das Leben der Menschen unter 25 sieht eben ein wenig anders aus als das der 50-Jährigen – und auch anders als es bei 25-Jährigen vor 25 Jahren aussah.
    Leider macht das baden-württembergische Wahlrecht es für junge Kandidaten schwer, in den Landtag zu kommen – aber nicht unmöglich. Daran müssen wir arbeiten, wenn ich mir so das Alter unseres jüngsten Fraktionsmitglieds ansehe.

    @Christian
    Ich fürchte nicht. Wenn jeder diesen Nicht-Zusammenhang sofort sehen würde, hätte SPON wohl entweder gar nicht über diese Äußerung der Deutschen Kinderhilfe geschrieben oder einen entsprechenden Hinweis eingestreut.
    Viele nehmen das doch nur so wahr: Kinder und Alkohol? Sauerei! Gesetz dagegen? Super, endlich tut mal jemand was.

  4. Hartmut

    @Henning: Genau! Und aus diesem Grunde waren in unserem Ort ca. 50% der Kandidatinnen und Kandidaten 25 Jahre alt und jünger! Wir versuchen genau dieses bei uns im Kreisverband und im Wahlkreis durchzuziehen. Leider nur mit mäßigem Erfolg bei der Wahl, denn der Wähler goutiert dieses Angebot nicht. Selbst die jugendlichen Wähler halten KandidatInnen ihrer Altersklasse für weniger Kompetent und sprunghaft. Es werden die alten, schwarzen Pfeffersäcke gewählt. Es gibt noch viel zu tun und heute ist der erste Tag, damit anzufangen!

    P.S. Viel Glück bei allem, was Du die nächsten 9 Tage machst 😉

  5. Henning

    @Hartmut
    Ja, die Wahlaussichten sind oft auch ein Argument, wenn es darum geht, für die Landtagswahl eben nicht junge Leute aufzustellen, sondern ältere, womöglich bereits bekanntere (wobei das eine ja nicht immer mit dem anderen zusammenhängt).
    Aber wenn die Wählerschaft jüngere Kandidaten nicht wählt, ist das eben der demokratische Wille. Wobei da sicher auch(!) die geringere Wahlbeteiligung der Jüngeren Schuld dran ist.

    Allerdings besteht bei der Kommunalwahl durch die Listen dann immerhin die Möglichkeit, dennoch junge Leute zu wählen – und sie werden überhaupt mal aufgestellt. Das gilt für die Landtagswahl nicht in dieser Form, weshalb ich das Wahlrecht an der Stelle so stark in den Vordergrund der Kritik stelle.

    Danke für deine guten Wünsche! 🙂

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