Mein erstes Mal: Arbeitslosengeld beantragen
Bei meiner angestrebten Selbstständigkeit hoffe ich stark auf den Gründungszuschuss. Um für diesen überhaupt antragsberechtigt zu sein, muss ich mindestens einen Tag arbeitslos sein und Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen.
Dafür muss ich nun natürlich auch dieses erst einmal beantragen. Vieles ist dabei einfach nur mit Ja oder Nein anzukreuzen, bei mir meistens Nein, denn ich war noch nie arbeitslos, habe bislang keine Altersteilzeit beantragt oder habe sonst irgendwelche Besonderheiten. Auch die geniale Frage, ob ich bereit bin alles zu tun, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden, war natürlich dabei. Eigentlich müsste bei einem Ja sofort die Polizei auf der Matte stehen.
Was mich aber sehr überraschte: Ich muss mir von meinen drei* letzten Arbeitgebern auf einem Formular des Arbeitsamts der Agentur für Arbeit bescheinigen lassen, wann ich da gearbeitet habe, was ich verdient habe usw. Ich hab ja in diesem Fall kein Problem damit, da ich mich ja primär selbstständig machen möchte. Aber generell finde ich, dass das meine ehemaligen Arbeitgeber mal sowas von überhaupt gar nichts angeht, dass ich mich jetzt arbeitslos melde.
Wozu habe ich denn Gehaltsbescheinigungen, wozu wird meine Sozialversicherungsnummer erfasst und jeden Monat Geld überwiesen usw.? Diese Demütigung ist doch absolut unsinnig und meines Erachtens auch datenschutzrechtlich problematisch.
* Drei sind es wohl deshalb, weil ich in den letzten zwei Jahren eben drei verschiedene Arbeitgeber hatte. Bei der telefonischen Arbeitssuchend-Meldung sollte ich allerdings alle meine Stationen von jetzt bis zum Abi nennen. Zwei Jahre muss man sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um für die maximale Dauer von zwölf Monaten Arbeitslosengeld 1 beziehen zu dürfen.