LG Hamburg vs. OLG Hamburg

Das Landgericht (LG) Hamburg ist in Internet-Kreisen sehr berüchtigt für seine aus web-affiner Sicht oft weltfremden Urteile. Sehr schön zu lesen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Rechtsauffassung des LG Hamburg zumindest in einem recht prominenten Fall nicht teilt.

Die Begründung macht deutlich, dass das OLG Hamburg im Gegensatz zum LG Hamburg keine proaktive Überprüfungspflicht auf Rechtsverletzungen durch Webseiten-Betreiber bei Beiträgen in Foren sieht (was für Kommentare in Blogs genauso gelten dürfte). Dies ist seit vielen Jahren umstritten. Jedenfalls ungefähr zwischen dem LG Hamburg und dem Rest der Welt*.

Schön, dass sich das nun in die richtige Richtung entwickelt. Dass es hier um eine Abmahnung des ebenfalls bereits berüchtigten Duos Knieper/Folkert geht, macht auch nicht gerade unglücklich.

* Na gut, auch einer meiner Dozenten an der Uni sieht das so. Vor der Prüfung sagte er jedoch ausdrücklich „Sie können auch schreiben ‚Ich teile da die Auffassung von Herrn Schürig.'“.

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