Nicht den ganzen Rechtsstaat draufwerfen
Zum Stichwort Filesharing sagt die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker: Die Verfehlung ist einfach zu gering, um den ganzen Rechtstaat daraufzuwerfen.
Soll heißen, dass der Aufwand für die Ermittlung des tatsächlichen Täters (ein Internetanschluss wird ja oft von mehreren Personen genutzt) einen unverhältnismäßig großen Aufwand und Eingriff in die Rechte des Bürgers darstellt im Verhältnis zu der Straftat, die er möglicherweise begangen hat.
Frau Junker bringt es wirklich auf den Punkt. Bei mir in der WG läuft der Telefonanschluss zum Beispiel auf einen meiner Mitbewohner. Würde man beim Filesharing also nach der IP-Adresse gehen, wäre er angeblich der Täter. Eine Hausdurchsuchung bei ihm berechtigt die Polizei übrigens nicht dazu, die Zimmer der anderen Mitbewohner zu durchsuchen. Nur seine und gemeinsam genutzte Räume.
Sprich er hätte eine Hausdurchsuchung, obwohl ein Mitbewohner Filesharing betrieben hat, wofür er ja nichts kann. Der filesharende Mitbewohner wiederum wäre aus dem Schneider. Es sei denn, es folgt eine zweite Hausdurchsuchung, weil man bei dem Anschlussinhaber nichts gefunden hat.
Ein solches Ergebnis würde aber auch in etwa ein halbes Jahr dauern. Ein halbes Jahr in dem der unschuldige Anschlussinhaber auf Rückgabe seines Rechners wartet und der eigentlich schuldige Mitbewohner Zeit hat, entsprechende Daten zu löschen (wobei er wohl am besten eine neue Festplatte kaufen sollte).
Das mal als kleines Beispiel, was hinter solchen Sätzen steckt. Wegen solcher Hintergründe wird von der Berliner Oberstaatsanwaltschaft seit Herbst 2007 die Ermittlung einer Person hinter einer IP-Adresse bei privatem Filesharing grundsätzlich abgelehnt.
Gefunden im lawblog.