LG Hamburg vs. OLG Hamburg

Das Landgericht (LG) Hamburg ist in Internet-Kreisen sehr berüchtigt für seine aus web-affiner Sicht oft weltfremden Urteile. Sehr schön zu lesen, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Rechtsauffassung des LG Hamburg zumindest in einem recht prominenten Fall nicht teilt.

Die Begründung macht deutlich, dass das OLG Hamburg im Gegensatz zum LG Hamburg keine proaktive Überprüfungspflicht auf Rechtsverletzungen durch Webseiten-Betreiber bei Beiträgen in Foren sieht (was für Kommentare in Blogs genauso gelten dürfte). Dies ist seit vielen Jahren umstritten. Jedenfalls ungefähr zwischen dem LG Hamburg und dem Rest der Welt*.

Schön, dass sich das nun in die richtige Richtung entwickelt. Dass es hier um eine Abmahnung des ebenfalls bereits berüchtigten Duos Knieper/Folkert geht, macht auch nicht gerade unglücklich.

* Na gut, auch einer meiner Dozenten an der Uni sieht das so. Vor der Prüfung sagte er jedoch ausdrücklich „Sie können auch schreiben ‚Ich teile da die Auffassung von Herrn Schürig.'“.

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Urteil: Keine Pflicht zur Kommentar-Moderation

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Endlich mal wieder eine gute Nachricht in Sachen Internet-Recht. Konkret hier: Haftung von Blog- oder Foren-Betreibern für (fremde) Kommentare. Generell gilt eigentlich, dass ab Kenntnis gehaftet wird.

Das LG Hamburg war da aber – wie schon so oft in Internet-Recht-Sachen – ausgeschert mit einer sehr eigenwilligen Rechtsauffassung. Dort hieß es, man würde bei kritischen Themen auch ohne Kenntnis haften und müsste die Kommentare in diesen Fällen halt moderieren, so dass sie nicht sofort im Blog erscheinen.

Diesen Stand habe ich auch gerade erst am Samstag einem Bundestagsabgeordneten gemailt, der mich zu der aktuellen Rechtslage bei dem Thema gefragt hat.

Nun hat das AG Frankfurt/Main mit Urteil vom 16.07.2008 ausdrücklich klargestellt, dass die Haftung erst bei Kenntnis greift und wer dann sofort löscht, ist aus dem Schneider. Hoffen wir, dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzt.

Sonst müsste man schließlich auch Live-Sendungen im Radio oder Fernsehen verbieten – bzw. zeitverzögert ausstrahlen, was aber aufs Gleiche rauskommt.

Gefunden beim lawblog.

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