Durchgestrichene Hakenkreuze doch erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden: Durchgestrichene Hakenkreuze sind erlaubt.

Das LG Stuttgart hatte im September 2006 entschieden, dass auch durchgestrichene Hakenkreuze verboten sind. Angeklagt war der Geschäftsführer des Punk-Versandhandels Nix Gut.

Ich hatte schon mehrfach darüber gebloggt, unter anderem:
30. September 2006
2:08 Uhr: Durchgestrichenes durchgestrichenes Hakenkreuz
Wenn ein durchgestrichenes Hakenkreuz verboten ist, wäre ein durchgestrichenes durchgestrichenes Hakenkreuz vielleicht ganz sinnvoll, um auf dieses Verbot hinzuweisen.

1:15 Uhr: Hakenkreuz-Prozess: Durchstreichen ist böse
Ausführlicher Bericht nach dem Urteil in Stuttgart

29. September 2006
13:41 Uhr: „Fick Heil“ ist erlaubt
Live-Blogging aus dem Gerichtssaal des LG Stuttgart

13:16 Uhr: Landgericht Stuttgart verbietet durchgestrichene Hakenkreuze
Live-Blogging aus dem Gerichtssaal des LG Stuttgart

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

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  2. Till Westermayer

    Schön die taz heute dazu, die das Urteil mit einer Seite kommentiert, auf der folgender Text zu finden ist:

    KLEINE ZEICHENKUNDE

    Auch die taz fühlt sich vom heute erwarteten BGH-Urteil ermuntert, zum Vertrieb „zweifelhafter“ Symbole beizutragen und anzuregen. Einfach ausschneiden, bei Bedarf ausmalen, irgendwo draufpappen – fertig. Die Modelle im Uhrzeigersinn (von links unten natürlich): 1. „Symbolische Gewalt gegen den russisches Symbolisten El Lissitzki“, 2. „Wider die faschistische Parkraumbewirtschaftung“, 3. „Plumpe Gewalt gegen Andersdenkende“ und 4. „Entnahme eines verfassungsfeindlichen Symbols aus einem Papierkorb“.

    Die Symbole sind nur off-line zu sehen, darf sich also jeder Überlegen, was was 1., 2., 3. und 4. jeweils darstellen. ((Das LG-Urteil muss wohl u.a. mit „beschuhter Fuß verdeckt ein Hakenkreuz“ als Bildinterpretation gearbeitet haben)).

  3. Stefan

    Na das ist ja entspannend. Ich dachte schon, es wären alle verrückt geworden … und wenn ich demnächst eine Horde Nazis sehe, die durchgestrichene Hackenkreuze tragen, werde ich wohl laut zu lachen anfangen (kurz bevor sich schnell zu rennen anfangen werde). 😉

  4. Robin

    Gott sei Dank.
    War echt eine seltsame Argumentation unserer Stuttgarter Richter…!

  5. bluejax

    Mensch, was für ein Trauerspiel!

    Das ganze wirkt umso lächerlicher, wenn man bedenkt, dass der FIFA während der Fußball-WM das Veröffentlichen von durchgestrichenen Hakenkreuzen erlaubt war & im TV-Spot zu „Du bist Deutschland“ die deutsche Bevölkerung zur Verwendung derselben Symbole ermutigt wurden.

    Mehr dazu auch bei mir im Blog!

  6. Ulli

    damit die anti-verwendung von nazi-symbolen stattfinden kann, müssen umfangreoich gerichte bemüht werden. neonazis hingegen, schwule zumal, scheren sich anscheinend gar nicht darum, treiben sich weiter munter auf yahoo und konsorten herum, teils mit den widerlichsten darstellungen …
    http://ondamaris.blogspot.com/2007/03/tiefbraune-schwule.html

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