Online-Durchsuchung: Vorher Beweise hochladen

Wer die Online-Durchsuchung eines PCs nicht schon aus anderen Gründen ablehnt, den sollte spätestens dieses Argument überzeugen.

Besonders kritisch ist laut CCC, dass eine solche Online-Durchsuchung auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem durchsuchten Computer erlaubt. Beweismittel könnten per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bliebe im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichten bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen, warnt der CCC.

Erst Beweismittel hinterlegen, dann finden. Alter Trick mit neuen Möglichkeiten.

Quelle: SPIEGEL ONLINE

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Max Plenert

    „Alter Trick mit neuen Möglichkeiten.“ Naja, ich würde so was Stasi Methode nennen – ebenso das wilde Durchwühlen des PCs in Abwesenheit von Zeugen, was mitnichten mit einer normalen Hausdurchsuchung vergleichbar ist.

  2. Henning

    Ich wollte es damit keineswegs verharmlosen, aber dass Beweismittel bei jemandem eingeschmuggelt werden ist ja nichts Neues. Nur gibt es hier viel größere Möglichkeiten.

  3. wolfgang schilcher

    Online Untersuchungen müssen abgelehnt werden! Aber so einfach wie oben Beschrieben (einschleussen von Daten auf dem PC) geht das auch nicht, bezw. wie vor mir schon erwänhnt einfacher und wirkungsvoller, aber bez. des PC is das gerichtlich nur haltbar wenn nachgewiesen wird dass ich das auch gekauft habe (Kreditkarte)! Alles andere ist Panikmache. Ansonsten Brain.exe

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  5. mpu

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden sagt ja zur Online-Durchsuchung. Aber die ist nur im sehr eng ausgelegten Rahmen möglich und mit sehr hohen Auflagen verbunden. Das Rechtsgut der Privatsphäre darf nicht angetastet werden.

    Auch beim begründeten Verdacht von Straftaten (Autodiebstahl, Prostitution etc.) darf eine derartige Durchsuchung nicht durchgeführt werden. Der spionierte Zugriff auf die Festplatte schneidet derart in das Grundrecht der Privatsphäre ein, das diese Art der Informationbeschaffung nicht rechtens ist. Nur wenn Leib und Leben bedroht und in Gefahr sind oder wenn es explizit um Terrorismus geht darf ein derartiger eingriff vorgenommen werden. Dennoch freuen sich nun Schäuble, Merkel und Co das das Verfassunggericht ganz in Ihrem Sinne entschieden hat. Nun geht darum das Gesetz schnellstens umzusetzen.

  6. Thomas

    Auch beim begründeten Verdacht von Straftaten (Autodiebstahl, Prostitution etc.) darf eine derartige Durchsuchung nicht durchgeführt werden. Der spionierte Zugriff auf die Festplatte schneidet derart in das Grundrecht der Privatsphäre ein, das diese Art der Informations- Beschaffung nicht rechtens ist.
    Die Würde des Menschen ist un an Tastbar.

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