Ehegattensplitting abschaffen!

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sagt, dass in Sachen Ehegattensplitting gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau nicht benachteiligt werden dürfen. Während es in der Union bisher weit verbreitet war, dass man genau das so will, zeigt sich die FDP hier offen. In der CDU sehen viele, dass man hier etwas tun muss – aber die CSU blockiert und auch der Finanzminister bremst.

Dass der Finanzminister bremst, kann man auf den ersten Blick fast schon als seinen Job betrachten. Schließlich sinken die Steuereinnahmen, wenn das Ehegattensplitting künftig auch bei der Homo-Ehe gilt.

Dabei ist es doch ganz einfach: Ehegattensplitting abschaffen.

Das sorgt für Gleichberechtigung zwischen Homo- und Hetero-Ehen, beendet die staatliche Subvention von „Hausfrauen-Ehen“ (*) und treibt dem Finanzminister keine Sorgenfalten auf die Stirn, weil der Haushalt entlastet wird.

Die Grünen fordern das übrigens schon lange, aber in der rot-grünen Bundesregierung von 1998-2005 konnte sich die SPD damit noch nicht anfreunden.

* Mann verdient im Extremfall sehr gut, die Frau gar nichts. Das Ehegattensplitting sorgt aber für einen relativ niedrigen Steuersatz, weil beide gemeinsam wie zwei Normalverdiener besteuert werden.

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Henning

    Ich wollte erstmal nur der Regierung aus ihrem Dilemma raushelfen. Dass man mit dem Geld auch sinnvolle Dinge machen kann – insbesondere welche, die wirklich Familien (mit Kindern) zugute kommen – ist klar.

  2. SG

    Art. 6 Abs. 1 GG steht Deiner Forderung – zum Glück – entgegen.

  3. Henning

    Da steht aber nicht, dass sie finanziell gefördert werden sollen. Außerdem steht da „Ehe und Familie“. Was ist also mit Alleinerziehenden?

  4. SG

    Okay, Alleinerziehende muss man mehr fördern, wie man Erziehende überhaupt mehr fördern sollte, auch wenn sie verheiratet sind. Aber dass das nicht hinreichend passiert, heißt doch nicht, dass man auch noch das Ehegattensplitting abschaffen sollte.

    Natürlich ist im GG nicht explizit das Ehegattensplitting vereinbart. Aber irgendwie konkret äußern sollte sich eine solche Verfassungsbestimmung schon, sonst ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurde.

  5. Henning

    Dazu hat Jörg ja was geschrieben. So käme das Geld nicht einfach nur (Hetero-)Ehen, sondern Familien zugute – wievielerziehend auch immer.

  6. UM

    In Österreich gibt es seit der großen Steuerreform 2009 kein Ehegattensplittling mehr. Von diesem Splitting profitiert hauptsächlich die kinderlose Ehe, nicht aber Familien aus verheirateten Eheleuten mit Kindern, wenn beide berufstätig sind. Im Gegenteil: Der Splittingvorteil fällt umso weniger ins Gewicht, je mehr Kinder in einer Familie versorgt werden. Das Grundgesetz Art. 6 Abs. 1 GG verbietet lediglich Steuernachteile allein auf Grund der Ehe. Ich denke, es ist auch in Deutschland an der Zeit, sich von diesem Instrument zu trennen und zu einer allg. Individualbesteuerung über zu gehen.

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