Fünf Wochen vor Wahl in NRW: Alles ist offen

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In fünf Wochen ist die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, der ehemaligen „Herzkammer der Sozialdemokratie“. Als dort 2005 SPD und Grüne die Mehrheit verloren und Jürgen Rüttgers mit CDU und FDP an die Regierung kam, Wappen von Nordrhein-Westfalen (NRW)beschlossen Gerhard Schröder und Franz Müntefering im Bund das Handtuch zu schmeißen und Neuwahlen anzustreben.

Nach zig Jahren SPD-Herrschaft (1966-2005) war das etwas völlig Ungewohntes für das einwohnerstärkste Bundesland der Republik. Vor allem das Ruhrgebiet ist eigentlich seit jeher tief-rot eingefärbt. In meiner Geburtsstadt Bottrop sitzt sogar die DKP mit über 5 % mit im Stadtrat – weit vor der FDP.

In fünf Wochen wird nun in NRW wieder gewählt. Während in den Umfragen im Moment weder Rot-Grün (44 %), noch Schwarz-Gelb (46 %) die Mehrheit haben, geht in der CDU schon die Suche nach dem Schuldigen für die verlorene Wahl los. Der CDU-Mittelstand sieht die Schuld bei Angela Merkel, weil die Politik der schwarz-gelben Koalition auf Bundesebene zu links sei.

Mal abgesehen davon, dass ich mich schon frage, wo die Politik der Bundesregierung eigentlich links ist, ist es doch durchaus verwunderlich ausgerechnet bei der traditionell linken Wählerschaft in NRW das Problem im „zu weit links sein“ zu sehen.

Mal abgesehen davon, dass es fünf Wochen vor der Wahl sicher Sinnvolleres gibt, Atomausstieg selber machenals öffentlich schon mal den Schuldigen für die verlorene Wahl zu suchen. Aber das soll nicht mein Problem sein, im Gegenteil.

Denn wenn in NRW tatsächlich die schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit verliert, dann ist auch die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat weg – und damit die Möglichkeit, mal eben schnell die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern, um die ältesten Reaktoren Deutschlands länger am Netz zu halten.

Es geht in fünf Wochen in NRW also auch um den Atomausstieg – und das nicht zu knapp. Dass wir Grüne in welcher Koalition auch immer, einem Ausstieg aus dem Ausstieg nicht zustimmen würden, dürfte klar sein.

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Grüne in Forsa-Umfrage bei 15 % bundesweit

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Keine vier Monate nach der Wahl liegen wir Grünen bei 15 % in einer aktuellen Forsa-Umfrage von heute. Damit liegen wir klar vor FDP und Linken mit je 11 % und auch nicht mehr sehr weit von der SPD entfernt, die in der Umfrage auf 21 % kommt. Die CDU liegt bei 35 %.

Im Vergleich dazu das Ergebnis der Bundestagswahl: CDU 33,8 %, SPD 23,0 %, FDP 14,6 %, Linke 11,9 % und Grüne 10,7 %.

Das heißt, wir legen sehr kräftig zu (Zuwachs von fast 50 %) und zwar mehr als die SPD verliert, die sich bei den Wählern offenbar immer noch nicht das verlorengegangene Vertrauen zurückholen kann. Die FDP verliert fast so stark wie wir gewinnen, weil sie ein Problem damit hat, ihren Wählern zu erklären, wie sie Steuersenkungen machen und gleichzeitig die Staatsverschuldung begrenzen will.

Die Linke profitiert nicht von dem schwachen Start der Regierung und die CDU gewinnt sogar, weil die FDP so stark verliert. Insgesamt hat Schwarz-Gelb im Vergleich zur Bundestagswahl aber verloren.

Die nächste Wahl steht im Mai in Nordrhein-Westfalen an. Bis dahin wird die Bundesregierung versuchen, die Wogen zu glätten und möglichst wenigen weh zu tun. Aber ob so eine Stillstands-Politik bei dem großem Hickhack und Hin und Her derzeit die Wähler bis Mai besänftigt, halte ich für sehr fraglich.

Zumal ja allgemein erwartet wird, dass danach böse Überraschungen kommen. Könnte gut sein, dass die ohnehin eher links tickenden Wähler in Nordrhein-Westfalen der Bundesregierung bei der Landtagswahl in NRW da einen Warnschuss verpassen wollen. Es wird spannend.

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Blumentopf-Wahlwerbespot: Wählen gehen!

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Wählen gehen – sag nicht nur ich, sagen auch die Jungs von Blumentopf. Nein, sie singen’s sogar:

Im Saarland, in Sachsen und in Thüringen und in NRW gilt das schon nächsten Sonntag. Die ersten drei haben Landtagswahlen und in NRW sind Kommunalwahlen.

Am 27. September ist es dann in ganz Deutschland wieder soweit. Zwei Kreuze: die Erststimme für das Direktmandat, also eine Person, und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

Blumentopf-Wahlwerbespot gefunden bei Netzpolitik.

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Schüler analysieren meine Argumentationsweise

Ich hab ein bisschen gebraucht, aber jetzt hab ich’s geschafft. Ich hab eben bei der VG Wort angerufen, die mir vor ein paar Wochen per Post mitteilte, dass ein Blogeintrag von mir in einem Schulbuch in NRW erscheinen wird.

Die Vergütung ist gigantisch. Ich bekomme 3,50 EUR pro 1000 Stück Auflage pro Seite, die von mir verwendet wird. Macht also 3,50 EUR * 2 * 1,8 = 12,60 EUR. Wenn der Text drin bleibt, gibt’s dieses Vermögen immerhin jährlich. Mir wurde dann noch vorgeschlagen, mich und meine Texte doch bei der VG Wort zu melden, für andere Veröffentlichungen gäbe es wesentlich mehr. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es ein größeres Interesse daran gibt, meine Blogeinträge in Büchern oder auf anderen Websites (gehört ausdrücklich dazu) gegen Geld zu verwerten.

Für meine weitergehenden Fragen wurde ich an den Verlag des Buchs, also den Stark-Verlag, verwiesen. Zunächst ließ sich die Frage nach der URL-Schreibweise klären. Anders als in meiner Benachrichtigung wird die URL dort weder komplett in Großbuchstaben, noch abgeschnitten dargestellt, was beides nicht funktionieren würde.

Und dann fragte ich nach dem Kontext in dem der Blogeintrag und die Kommentare erscheinen. Eigentlich die interessanteste Frage, zumal die finanzielle Seite von der Größenordnung ja schon so gemutmaßt wurde. Da musste die freundliche Dame am Telefon erstmal suchen. Aber dann fand sie es. Es geht um eine Übungsaufgabe. In der Einleitung wird erwähnt, dass das Thema Killerspiele durch viele Blogs ging usw. Dazu dann mein Beitrag und vier Aufgaben, die ich nur grob und nicht wörtlich wiedergeben kann:

  1. Stelle den Sachverhalt aus dem Hauptbeitrag des ersten Bloggers und aus den Kommentaren dar.
  2. Analysiere die Argumentationsweise und schreibe eine Beurteilung dazu.
  3. Setze die Meinungen in den Kommentaren in Bezug zum Hauptbeitrag.
  4. Setze dich kritisch mit dem Thema Verbot von Killerspielen/Counterstrike auseinander.

Damit ich auch die Muster-Lösungen zu den Aufgaben zu Gesicht bekomme, wird mir kostenlos ein Belegexemplar zugeschickt, wenn das Buch erscheint. Das wird im Herbst, voraussichtlich im Oktober, der Fall sein. Ich werde dann natürlich wieder hier berichten. 🙂

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Post für mich von der VG Wort

Seltsame Post habe ich heute bekommen. „VG Wort“ war der Absender. „Das steht doch für Verwertungsgesellschaft Wort oder so“, dachte ich mir als ich den Umschlag aus dem Briefkasten holte. Sofort hatte ich die Schlagworte Urheberrecht, Abmahnung usw. im Kopf. Ersteres passte, letzteres zum Glück nicht.

Vielmehr habe ich eine „Mitteilung nach §46 Abs.3 UrhG. Sammlungen für den Kirchen-,Schul- oder Unterrichtsgebrauch“ bekommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, zitieren die aus meinem Blog in einem Schulbuch für 10. Klassen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es geht um „zentrale Leistungsüberprüfung“ im Fach Deutsch.

Nach ein paar Angaben zu dem Buch rücken sie damit raus, worum es geht, nämlich um meinen (recht polemisch geschriebenen) Beitrag Günther, Uwe und die Killerspiele.

Der Beitrag hat offenbar eine Nummer bekommen und dann steht da:

Aus dem Originalwerk:
WWW.HENNINGSCHUERIG.DE/BLOG/2006/12/13/GUENTHER-UWE-UND-DIE-KILLERSPIELE/

Originalverlag:
Erscheinungsjahr/Datum: 27.02.2007
Textnachdruck ab Seite: 0
Umfang des Beitrags: 1,80

Mal abgesehen davon, dass die URL mit der Großschreibung gar nicht funktioniert und mir die zweite Nachkommastelle (0) bei der Seitenanzahl doch nach großer Ungenauigkeit riecht, ist auch das Datum ziemlich falsch, wie ja schon an der URL zu sehen ist. Der Beitrag erschien am 13. Dezember 2006, nicht am 27. Februar 2007.

Sie zitieren dann den gesamten Beitrag inklusive dem Nachsatz, der unter jedem Eintrag hier steht: „Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 13. Dezember 2006 um 04:41 Uhr veröffentlicht“, aber ohne Hinweise darauf, dass man Trackbacks setzen oder Kommentare schreiben kann. 🙂

Und dann zitieren sie auch aus den Kommentaren zu dem Eintrag. Der erste fehlt und am Ende sind auch die meisten weggeschnitten. Genau genommen zitieren sie nur die Kommentare von donvanone, Bastian W. und Linda – jeweils mit Datum, Uhrzeit und Namen.

Darunter dann:

In:
https://www.henningschuerig.de/blog/2006/12/13/guenther-uwe-und-die-killersp
Ausdruck: 27. 02. 2007 (Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden dem Standard angepasst, fehlende Wörter in [ ] ergänzt.)

Daher haben sie also das Datum, aber die URL war wohl zu lang. Die wurde dort einfach abgeschnitten.

So, und jetzt kommt dann wohl der Grund des Schreibens. Das Doofe ist, dass es leider keinerlei Anschreiben gibt, sondern wirklich nur die Angaben zu dem Schulbuch, das Zitat aus meinem Blog und dann eben das hier:

Autor des Beitrags:
SCHUERIG,HENNING

Der produzierende Verlag ist verpflichtet zur korrekten Quellenangabe nach der deutschsprachigen Originalausgabe (§ 63 UrhG). Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Hauptausschüttung der VG WORT gemäß dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarif. Die VG WORT ist verpflichtet, diese Mitteilung an den Urheber oder Verlag weiterzuleiten.

Bei Änderungen des Textes beträgt die Einspruchsfrist des Urhebers 4 Wochen. Der Verlag darf nur bei unveränderter Übernahme des Textes ohne Genehmigung nach 2 Wochen mit der Produktion beginnen. Auf Grund des Widerrufs aus gewandelter Überzeugung ist laut Gesetz ein Einspruch möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Schulbuch
i.A. [Name]

Darunter dann noch Telefonnummer und E-Mail-Adresse von einer Ansprechpartnerin der VG Wort und von einer des Stark-Verlags.

Sowas. Also, mit nem Blog erlebste echt immer was. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist eben dieser Blogeintrag von mir mit diesen drei Kommentaren künftig in einem Schulbuch in NRW zu finden. Dieser Paragraphenhinweis wegen Schul- oder Unterrichtsgebrauch im Betreff des Schreibens lässt mich vermuten, dass für diese Zwecke urheberrechtlich geschützte Texte (und das ist mein Blogeintrag ja) einfach so verwendet werden können, wenn man dann so eine Mitteilung schickt. Werde ich aber gleich nochmal nachsehen.

Und dann steht da ja was von Bezahlung nach dem üblichen Tarif. Krieg ich jetzt also auch noch Geld dafür? Wobei es mich jetzt nicht wirklich wundern würde, wenn der übliche Tarif für solche Sachen bei Null oder zumindest sehr nahe dran ist. Aber auch da werd ich gleich mal etwas recherchieren.

Wie ich glaubhaft aufgrund von „gewandelter Überzeugung“ Einspruch einlegen sollte, ist mir schleierhaft, denn meine Überzeugung zu dieser Angelegenheit hat bislang niemand abgefragt. Andererseits habe ich auch nicht vor, Einspruch zu erheben. Aber es wäre schon praktisch, wenn sie die URL vollständig und klein abdrucken würden, da sie sonst nicht funktioniert. Ich werde da also wohl morgen oder übermorgen mal anrufen.

Habt ihr sowas schon mal bekommen oder kennt ihr jemanden, der sowas mal bekommen hat?

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