Seltsame Post habe ich heute bekommen. „VG Wort“ war der Absender. „Das steht doch für Verwertungsgesellschaft Wort oder so“, dachte ich mir als ich den Umschlag aus dem Briefkasten holte. Sofort hatte ich die Schlagworte Urheberrecht, Abmahnung usw. im Kopf. Ersteres passte, letzteres zum Glück nicht.
Vielmehr habe ich eine „Mitteilung nach §46 Abs.3 UrhG. Sammlungen für den Kirchen-,Schul- oder Unterrichtsgebrauch“ bekommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, zitieren die aus meinem Blog in einem Schulbuch für 10. Klassen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Es geht um „zentrale Leistungsüberprüfung“ im Fach Deutsch.
Nach ein paar Angaben zu dem Buch rücken sie damit raus, worum es geht, nämlich um meinen (recht polemisch geschriebenen) Beitrag Günther, Uwe und die Killerspiele.
Der Beitrag hat offenbar eine Nummer bekommen und dann steht da:
Aus dem Originalwerk:
WWW.HENNINGSCHUERIG.DE/BLOG/2006/12/13/GUENTHER-UWE-UND-DIE-KILLERSPIELE/
Originalverlag:
Erscheinungsjahr/Datum: 27.02.2007
Textnachdruck ab Seite: 0
Umfang des Beitrags: 1,80
Mal abgesehen davon, dass die URL mit der Großschreibung gar nicht funktioniert und mir die zweite Nachkommastelle (0) bei der Seitenanzahl doch nach großer Ungenauigkeit riecht, ist auch das Datum ziemlich falsch, wie ja schon an der URL zu sehen ist. Der Beitrag erschien am 13. Dezember 2006, nicht am 27. Februar 2007.
Sie zitieren dann den gesamten Beitrag inklusive dem Nachsatz, der unter jedem Eintrag hier steht: „Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 13. Dezember 2006 um 04:41 Uhr veröffentlicht“, aber ohne Hinweise darauf, dass man Trackbacks setzen oder Kommentare schreiben kann. 🙂
Und dann zitieren sie auch aus den Kommentaren zu dem Eintrag. Der erste fehlt und am Ende sind auch die meisten weggeschnitten. Genau genommen zitieren sie nur die Kommentare von donvanone, Bastian W. und Linda – jeweils mit Datum, Uhrzeit und Namen.
Darunter dann:
In:
https://www.henningschuerig.de/blog/2006/12/13/guenther-uwe-und-die-killersp
Ausdruck: 27. 02. 2007 (Rechtschreibung und Zeichensetzung wurden dem Standard angepasst, fehlende Wörter in [ ] ergänzt.)
Daher haben sie also das Datum, aber die URL war wohl zu lang. Die wurde dort einfach abgeschnitten.
So, und jetzt kommt dann wohl der Grund des Schreibens. Das Doofe ist, dass es leider keinerlei Anschreiben gibt, sondern wirklich nur die Angaben zu dem Schulbuch, das Zitat aus meinem Blog und dann eben das hier:
Autor des Beitrags:
SCHUERIG,HENNING
Der produzierende Verlag ist verpflichtet zur korrekten Quellenangabe nach der deutschsprachigen Originalausgabe (§ 63 UrhG). Die Abrechnung erfolgt mit der jährlichen Hauptausschüttung der VG WORT gemäß dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarif. Die VG WORT ist verpflichtet, diese Mitteilung an den Urheber oder Verlag weiterzuleiten.
Bei Änderungen des Textes beträgt die Einspruchsfrist des Urhebers 4 Wochen. Der Verlag darf nur bei unveränderter Übernahme des Textes ohne Genehmigung nach 2 Wochen mit der Produktion beginnen. Auf Grund des Widerrufs aus gewandelter Überzeugung ist laut Gesetz ein Einspruch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Schulbuch
i.A. [Name]
Darunter dann noch Telefonnummer und E-Mail-Adresse von einer Ansprechpartnerin der VG Wort und von einer des Stark-Verlags.
Sowas. Also, mit nem Blog erlebste echt immer was. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist eben dieser Blogeintrag von mir mit diesen drei Kommentaren künftig in einem Schulbuch in NRW zu finden. Dieser Paragraphenhinweis wegen Schul- oder Unterrichtsgebrauch im Betreff des Schreibens lässt mich vermuten, dass für diese Zwecke urheberrechtlich geschützte Texte (und das ist mein Blogeintrag ja) einfach so verwendet werden können, wenn man dann so eine Mitteilung schickt. Werde ich aber gleich nochmal nachsehen.
Und dann steht da ja was von Bezahlung nach dem üblichen Tarif. Krieg ich jetzt also auch noch Geld dafür? Wobei es mich jetzt nicht wirklich wundern würde, wenn der übliche Tarif für solche Sachen bei Null oder zumindest sehr nahe dran ist. Aber auch da werd ich gleich mal etwas recherchieren.
Wie ich glaubhaft aufgrund von „gewandelter Überzeugung“ Einspruch einlegen sollte, ist mir schleierhaft, denn meine Überzeugung zu dieser Angelegenheit hat bislang niemand abgefragt. Andererseits habe ich auch nicht vor, Einspruch zu erheben. Aber es wäre schon praktisch, wenn sie die URL vollständig und klein abdrucken würden, da sie sonst nicht funktioniert. Ich werde da also wohl morgen oder übermorgen mal anrufen.
Habt ihr sowas schon mal bekommen oder kennt ihr jemanden, der sowas mal bekommen hat?