Multi-User-Online-Banking?

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Als ich im Ruhrgebiet war, war ich auch mit meinem Onkel bei der Sparkasse Bottrop, weil er Schatzmeister eines Vereins geworden ist und da noch ein paar Formalitäten geregelt werden mussten.

Da er schon seit Mitte der 80er sein Leben durch Computer erleichtert und auch Onlinebanking betreibt, fragte er natürlich auch für das Vereinskonto danach. Die erstmal plausibel klingende Antwort: Das geht nicht, weil für das Konto nur Schatzmeister und Vorsitzender gemeinsam berechtigt sind und daher immer beide benötigt werden.

Nun frage ich mich aber, warum die Banken da keine mehrstufige Freigabe haben, wie sie auch bei Content-Management-Systemen (CMS) und auch Blog-Software wie WordPress (ist ja ein kleines CMS) eingesetzt wird?

Ich stell mir das so vor: Der Schatzmeister loggt sich mit seinen Zugangsdaten in das Bankkonto ein, bereitet die Überweisungen und/oder den Einzug von Mitgliedsbeiträgen vor und loggt sich wieder aus. Dann loggt sich der Vorsitzende mit seinen eigenen Zugangsdaten fürs Online-Banking ein und gibt die Sachen frei – oder auch nicht.

Dürfte doch eigentlich kein Problem sein, oder? Das würde die Arbeit zahlreicher Vereine (und teilweise auch Firmen) sicher stark vereinfachen. Banker anwesend?

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Jonathan

    Nun ja, Sparkasse Bottrop halt. Bei der Deutschen Bank geht das. Ist ja nicht nur für Vereine, sondern so ziemlich für alle Geschäftskunden essentiell. 🙂

  2. niels | zeineku.de

    „Schmatzmeister“ finde ich gut. 🙂

    Ist das ein Koch-Club?

  3. niels | zeineku.de

    Und zum Inhalt: Soll der Verein doch einfach den Schatzmeister allein verfügungsberechtigt machen. So machen Unternehmen das schließlich auch.

  4. Zuckerbäckerin

    Das liegt an der Spaßkass‘ in Deinem Dorf, bei den meisten Banken geht das 🙂

  5. Henning

    Ups, Schmatzmeister… sowas! *g*

    Hm, da werd ich meinem Onkel wohl mal sagen, dass er sich mal nach Alternativen umschauen soll. Auch wenn das Konto wahrscheinlich schon seit 50 Jahren dort geführt wird. Sein Vorgänger war immerhin 34 Jahre im Amt.

    Naja, und um einen alleine verfügungsberechtigt zu machen, müsste man wohl die Satzung ändern. Das hat ja auch seinen Grund.

  6. Simon

    > Und zum Inhalt: Soll der Verein doch einfach den Schatzmeister allein
    > verfügungsberechtigt machen. So machen Unternehmen das schließlich
    > auch.

    Das zwei nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind, hat aber meist gute Gründe.

  7. Jan

    Das ist an sich eine sehr Interessante Angelegenheit. Allerdings ist mir auch noch keine Bank untergekommen, die das wirklich kann. Nach meinem Wissensstand bietet auch die Deutsche Bank soetwas nicht an.

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