„Verlinkungsregeln!“ – „Gesundheit.“ Diese Reaktion wäre angemessen, denn Verlinkungsregeln scheinen eine Krankheit zu sein. Eine Krankheit, die im Netz ausgerechnet beim Bundesministerium für Gesundheit auftaucht. Konkret geht es darum, dass das Ministerium meint, wer sie verlinkt, müsse innerhalb von 24 Stunden das Ministerium um Erlaubnis fragen. Im Falle einer positiven Antwort, ist man dann Vertragspartner, im negativen Fall muss man den Link angeblich wieder entfernen.
Darüber hinaus bedarf die Verwendung des Logos des Ministeriums einer gesonderten Erlaubnis. Der Bundesverband der Grünen Jugend (GJ) verlinkt das Ministerium und zeigt dabei auch das Logo. Auf eine E-Mail-Anfrage wies das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass eine Logo-Verwendung nicht gestattet worden sei (ohne den Link zu erwähnen). Die GJ ist der Meinung, das Logo im Rahmen der Berichterstattung verwenden zu dürfen. Das Ministerium sieht dabei die Gefahr, dass Leser der GJ-Seite denken könnten, diese wäre ein Angebot des Ministeriums.
Dies ist zwar ziemlich absurd, aber die Grüne Jugend macht sich und ihre Position leider sehr leicht angreifbar, indem sie die Zustimmung des Ministeriums zur Verlinkung mit einer Zustimmung zur GJ-Kritik an der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gleichsetzt („Wir sehen das auch als Bestätigung für die auf unserer Webseite geäußerte Kritik an Ihrer Drogenbeauftragten.“).
Diese Meinung hatte ich auch schon bei netzpolitik.org in einem Kommentar vertreten, der dort jedoch offenbar nicht wirklich angekommen ist.
Der Fall wurde in vielen Blogs aufgegriffen. Sehr kreativ finde ich dabei insbesondere andere-ansicht.de. Dort wurde eine kleine Grafik entworfen, die einen als „Vertragspartner“ des Bundesgesundheitsministeriums kennzeichnet. Ob dadurch nicht viel mehr der Eindruck entsteht, die Seite sei mit dem Ministerium verbunden? Aber das Ministerium selbst sieht ja Linksetzer als Vertragspartner. Ich bin ja sehr gespannt, wie das Ganze weitergeht.
Udo Vetter vom lawblog spannt den Bogen zur Gesundheitspolitik, während epiblog sich wundert, dass dieses Thema mit so einer Verzögerung durch die Blogosphäre schwappt. Robert Basic lässt sich eher kreativ darüber aus, während der Schockwellenreiter eigentlich nur netzpolitik.org zitiert, wo u.a. die Frage gestellt wird, ob nicht ein evtl. mitlesender Journalist mal bei der Pressestelle des Ministeriums nachhaken könnte. Thomas Knüwer hat um 14:04 Uhr genau das getan, bisher aber noch keine Antwort erhalten. Warten wir’s ab.
Hmm. Dass du weder den Ling auf die (Start-)Seite des BMG, noch deren Logo postest, enttäuscht mich. Los, in die Offensive! Wenn jede Menge Blogger verlinken und sich da melden wird denen schlicht und ergreifend der Aufwand zu groß. DIe Idee mit der erwähnten Vertragspartnerschaft hat etwas. Gefällt mir.
Es reicht doch, wenn ich die Unterseite mit den Verlinkungsregeln verlinke. Sie erwähnen die ja ausdrücklich mit. Aber nun hab ich die Startseite ja auch noch verlinkt. Gleich zweimal. Muss ich da eigentlich zwei Mails schicken? Oder eigentlich ja nun drei. Bisher hab ich gar keine geschickt. Das ist mir echt zu blöd.
Hier ist noch ein mitlesender Journalist, der anders als Thomas Knüwer es getan haben soll, an das Thema rangeht. Einfach schon deshalb, weil ich was gegen aufgebrühten „alten Kaffee“ habe – nichts anderes serviert uns da Udo V. aus Düsseldorf.
Aber vielen Dank nach Stuttgart für den Tipp mit Knüwer, da ist noch was auszubauen 😉
Bis dahin empfehle ich einfach mal: http://37sechsblog.de/?p=720 und http://37sechsblog.de/?p=723
Arbeitstitel: „Die Freiheit, die sie meinen“