Ehegattensplitting abschaffen!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sagt, dass in Sachen Ehegattensplitting gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau nicht benachteiligt werden dürfen. Während es in der Union bisher weit verbreitet war, dass man genau das so will, zeigt sich die FDP hier offen. In der CDU sehen viele, dass man hier etwas tun muss – aber die CSU blockiert und auch der Finanzminister bremst.
Dass der Finanzminister bremst, kann man auf den ersten Blick fast schon als seinen Job betrachten. Schließlich sinken die Steuereinnahmen, wenn das Ehegattensplitting künftig auch bei der Homo-Ehe gilt.
Dabei ist es doch ganz einfach: Ehegattensplitting abschaffen.
Das sorgt für Gleichberechtigung zwischen Homo- und Hetero-Ehen, beendet die staatliche Subvention von „Hausfrauen-Ehen“ (*) und treibt dem Finanzminister keine Sorgenfalten auf die Stirn, weil der Haushalt entlastet wird.
Die Grünen fordern das übrigens schon lange, aber in der rot-grünen Bundesregierung von 1998-2005 konnte sich die SPD damit noch nicht anfreunden.
* Mann verdient im Extremfall sehr gut, die Frau gar nichts. Das Ehegattensplitting sorgt aber für einen relativ niedrigen Steuersatz, weil beide gemeinsam wie zwei Normalverdiener besteuert werden.